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Christian Jung
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Frage von Günther K. •

Mit wie viel Geld darf 2025 vom Land BW für den sozialen Eigentumsbau (Programm Z15) gerechnet werden und mit wie welchem Zuschuss darf im vorläufigen Haushalt des Bundes dafür gerechnet werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Im neuen Doppelhaushalt sind für 2025 51.713.000 € als Zuschüsse für selbstgenutzten Wohnraum vorgesehen. Die Frage nach den Bundesmitteln lässt sich nicht einfach beantworten. Der Bund befindet sich in Ermangelung eines beschlossenen Haushaltes in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Frage ist, ob man den alten Bundeshaushalt als Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung nimmt oder den ursprünglichen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025. Die gescheiterte Rumpfkoalition, bestehend aus SPD und Grünen, nimmt derzeit den Regierungsentwurf des Haushaltes als Grundlage. Demnach würde der Bund 2025 456,6 Mio. Euro Baden-Württemberg zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung stellen. Es ist unter Verfassungsrechtlern umstritten, ob der Entwurf oder der alte Haushalt als Grundlage genommen werden darf. Nimmt man den Bundeshaushalt 2024 zur Grundlage, stehen dem Land Baden-Württemberg 345,5 Millionen zur Verfügung. Die endgültige Höhe der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung in Baden-Württemberg 2025 hängt somit von der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung ab.

Beste Grüße und Wünsche für ein ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2025!

Ihr Christian Jung

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