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Christian Jung
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Frage von Stefan K. •

Frage an Christian Jung von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrtes Ausschussmitglied,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

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Sehr geehrter Herr K.,

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes. Der digitale Fortschritt verändert unser alltägliches Leben - ob in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Industrie 4.0, Autonomes Fahren oder Online-Banking sind nur einige Anwendungsbereiche, die einer modernen und international wettbewerbsfähigen Gesellschaft neue Chancen eröffnen.
Das gilt auch für die Mobilität innerhalb unserer Gesellschaft. Im Zuge der Digitalisierung drängen insbesondere in der Personenbeförderung immer mehr Unternehmen mit innovativen Konzepten auf den Markt. Der Gesetzgeber kommt jedoch hinsichtlich der vielen neuen Formen in der Personenbeförderung nicht hinterher. Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung des Personenbeförderungsgesetztes an die Ansprüche des digitalen Zeitalters.
Das Ziel von uns Freien Demokraten im Bundestag ist es einerseits innovative neue Konzepte oder Geschäftsmodelle zu ermöglichen, andererseits aber auch dem traditionellen Taxigewebe Chancen zu eröffnen.
Konkret setzen wir uns für die Aufhebung der Tarifpflicht ein. Aus unserer Sicht sollte sich der Preis durch den freien Wettbewerb regulieren und nach oben mit einem Höchstpreis begrenzt sein. Dies wird zur Folge haben, dass für verschiedene Personengruppen oder Tageszeiten unterschiedliche flexible Preise angeboten werden können. Studentenrabatte oder Nachttarife können so auch die Auslastung der Taxis und die Rentabilität für Taxiunternehmer (wie Sie) erhöhen.
Taxiunternehmer haben viele Auflagen zu erfüllen, was einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge hat. Die Verpflichtung zur Dauerbereitschaft der Taxiunternehmen, insbesondere in der Nacht oder in ländlichen Regionen, ist flächendeckend nicht rentabel für Taxiunternehmer. Damit sich das Taxigewerbe auch in Zukunft noch rechnen kann, setzen wir Freie Demokraten uns für eine Abschaffung der Betriebspflicht ein.
Um in Zukunft unökonomische und unökologische Leerfahrten zu verhindern, muss die Rückkehrpflicht aus unserer Sicht für Mietwagen aufgehoben werden. Leerfahrten entstehen aber auch weil Taxiunternehmer potenzielle Gäste nur in dem Bundesland der Anmeldung und Konzessionsaustellung aufgenommen werden dürfen. Ein Taxi darf beispielsweise einen Fahrgast von Berlin Mitte zum Flughafen Schönefeld in Brandenburg mitnehmen, muss allerdings die Rückfahrt allein antreten. Aus diesem Grund setzen wir Freien Demokraten Im Bundestag uns für eine bundeseinheitliche Regelung des Laderechts ein.
Obwohl wir uns für eine Öffnung und Deregulierung des Taximarktes einsetzen, ist es uns von großer Bedeutung, bestimmte Alleinstellungsmerkmale von Taxiunternehmen zu sichern. Dazu gehören beispielsweise die äußerliche Kennzeichnung der Taxis sowie die Möglichkeit der Nutzung spezieller Taxistände. Dadurch werden Taxibetreiber auch in Zukunft einen entscheidenden Vorteil gegenüber Anbietern wie Uber haben, denn sie sind von weitem erkennbar und haben jederzeit eine Möglichkeit ihr Auto abzustellen.
Zusammenfassend geht es uns Freien Demokraten bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetztes darum, Chancen und Innovationen in der Mobilität zu ermöglichen – sowohl für bewährte, als auch für neue Anbieter.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Jung

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