Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022
Sehr geehrter Herr Grascha,
in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 07.09. hat der GBD den Gesetzentwurf als verfassungswidrig betrachtet. Verfassungswidrige Gesetze können allerdings verfassungsrechtlich nicht vom Landtag verabschiedet werden. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
M. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur amtsangemessenen Alimentation.
Wir teilen Ihre Ausführungen ausdrücklich. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und wie der GBD richtig festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf ablehnen.
Wir Freie Demokraten präferieren eine lineare Erhöhung der Grundtabelle, um den verfassungsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Ebenfalls dürfen die Versorgungsempfänger nicht vergessen werden. Hier muss es mindestens eine deutliche Einmalzahlung geben. Dazu werden wir jetzt einen Antrag in den Landtag einbringen, der diese Punkte vorsieht.
Sie können sicher sein, dass die Freien Demokraten an der Seite der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten stehen und sich weiterhin für diese einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grascha MdL