Frage an Christel Oldenburg von Andreas L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Oldenburg!
Den Kompromissvorschlag zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg habe ich mit Verwunderung gelesen. Es soll also nach dem Willen der SPD weiterhin Raucherkneipen und Rauchernebenräume geben. Ich habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie:
1.- Wie stellt sich der Gesetzgeber die Kontrolle über die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vor? Werden zusätzliche Ordnungsbeamte eingestellt, oder müssen die ohnehin schon überforderten Beamte des Verbraucherschutzamtes auch diese Kontrollen übernehmen? Oder erwarten Sie, dass Anzeigen seitens Bürger bei der Behörde eingehen?
2.- Wie stellen Sie sich den Schutz nichtrauchender Mitarbeiter in der Gastronomie vor? Dürfen diese in Rauchernebenräumen nicht mehr bedienen? Und wenn dem so ist, wie wird das dann kontrolliert? Wie sieht es mit Mitarbeitern in Einraumkneipen aus? Müssen diese zukünftig ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre Lunge schon so geschädigt ist, dass sie auch in einer Raucherkneipe arbeiten können?
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Laitenberger
Sehr geehrter Herr Laitenberger,
die SPD-Fraktion hat ihre Beratungen zur Novellierung zum Nichtraucherschutzgesetz noch nicht abgeschlossen. Die Experten- sowie die Senatsanhörung, die der Gesundheitsausschuss durchgeführt hat, werden zurzeit noch ausgewertet. Auch Ihre Fragen spielen bei unserer internen Beratung eine wichtige Rolle. Ich bin für ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten.
In vielen Ländern Europas funktioniert das Nichtrauchergesetz. Letztendlich sind es die Raucher selbst, die dafür sorgen, dass einige Wirte über Umsatzrückgänge klagen. Ich befürworte das Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten, denn es kann ja überall weitergeraucht werden, nur nicht innerhalb der Lokalitäten. In der Diskussion wird völlig ausgeschlossen, dass es zu mehr Gästen in den Restaurants aufgrund des Nichtraucherschutzes kommen kann. Es gibt viele Gäste, die eben keine Lust auf stinkende Kleidung am nächsten Morgen haben.
Und die Ansicht, dass der Staat immer mehr verbietet, ist nicht zutreffend. Diese Haltung geht davon aus, dass nur Raucher Rechte haben. Aber auch Nichtraucher haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Erfahrungen zeigen, dass viele Beschäftigte in Lokalen etc. froh darüber sind, nicht mehr in verqualmten Räumen arbeiten zu müssen. Die Raucher, die den Lokalen fernbleiben, sind die eigentlichen Verursacher für Umsatzrückgänge in Kneipen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg