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Christa Vossschulte
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Frage von Hans H. •

Frage an Christa Vossschulte von Hans H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Vossschulte,

wie stehen Sie zum IHK -Zwang ?? Speziell nach dem Urteil vom Januar 2006 ??
vielen Dank im voraus.

mfg
Hans Henneböhle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henneböhle!

Die Organisation der Unternehmen in den Kammern von Handwerk und Industrie und die Wahrnehmung der gemeinsamen Unternehmensinteressen durch die Kammern sind für die CDU-Landtagsfraktion ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaftsverfassung in Deutsch¬land. Da die Kammern im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, können die Kammern nicht mit anderen, freiwillig organisierten Interessenverbänden gleichgesetzt wer¬den. Zum wichtigsten Bereich dieser hoheitlichen Aufgaben zählen die Organisation der au¬ßerschulischen beruflichen Bildung und die Abnahme der Prüfungen. Diese Leistungen kön¬nen durch die Mitwirkung der betroffenen Unternehmen weit sachnäher erfüllt werden als es durch den Staat möglich wäre. An der Berufsausbildung sind über 200.000 ehrenamtliche Prü¬fer der Kammern beteiligt! Ein Verzicht auf die Pflichtmitgliedschaft würde unweigerlich zu einem massiven Qualitätsverlust des weltweit anerkannten dualen Ausbildungssystems in Deutschland führen. Eine Vergabe von Leistungen im Bereich der Beruflichen Bildung im Wettbewerb an eine Vielzahl von Unternehmensverbände ist vollkommen unrealistisch; der Staat müsste eine umfassende und Kosten treibende Vergabe- und Kontrollbürokratie auf¬bauen um Qualität sichern zu können – nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion eine völlig unnötige Doppelstrukturen.

Wir sehen die Kammern zudem als unverzichtbare demokratische Organisationen an, die das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber den demokratischen parlamentarischen Gremien legitim geltend machen können. Sie sind Berater des Staates und oft auch das einzige Sprach¬rohr der Wirtschaft auf kommunaler und regionaler Ebene. Sie agieren unabhängig von star¬ken Individualinteressen und auch diese Objektivität kann nur durch eine Pflichtmitglied¬schaft sichergestellt werden. Freilich bedarf es daneben auch einer staatlichen Rechtsaufsicht über die Kammern, die effizient wahrgenommen werden muss.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Gemeinwohlbindung der Kammern betont, die nicht von privaten Verbänden und Unternehmen garantiert werden könne. Falls dies in Einzel¬fällen doch möglich sei, würde dies deutlich mehr Bürokratie und Kosten für die Unterneh¬men und Steuerzahler mit sich bringen, da eine Fachaufsicht durch den Staat erforderlich wäre. Nur durch deren öffentlich-rechtlichen Status sei es möglich, dass die Kammern die hoheitli¬chen Aufgaben in Selbstverwaltung übernehmen können. Wir teilen diese Rechtsauffassung uneingeschränkt.

Wenn Leistungen und gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten der Kammern für einzelne Mit¬glieder nicht immer sichtbar sind, liegt dies daran, dass die Tätigkeiten oft nur einem begrenz¬ten und wechselnden Adressatenkreis einen Nutzen bringen. Es kann dabei auch durchaus vorkommen, dass gegen das individuelle Interesse eines Mitglieds Stellung bezogen werden muss. Dies kann jedoch auch bei der Ausführung von Maßnahmen durch Behörden der Fall sein und spricht keineswegs gegen die Pflichtmitgliedschaft.

Zusätzlich gibt es noch freiwillige Zusatzleistungen der Kammern, die einzelnen Unterneh¬men einen direkten Nutzen stiften und ebenfalls nicht abgeschafft werden sollten, da sie von den Mitgliedern verlangt werden und damit eine Grundlage für die Akzeptanz der Kammern bil¬den. Mit einer kostendeckenden Finanzierung der Kammern über Einzelentgelte und der freien Entscheidung der Vollversammlung darüber, welche Leistungen erbracht werden sollen, ist es auch möglich, das Problem der Konkurrenz zu privaten Anbietern zu lösen. Die demo¬kratisch gewählte Vollversammlung des Kammerbezirks sollte dabei die Interessen der priva¬ten Anbieter berücksichtigen.

Hinsichtlich der Frage, ob einige Kammern bezüglich ihrer Größe in der Lage sind ihre Aufga¬ben zu erfüllen, sollen nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie den Leistungskatalog, der zu erfüllen ist, in einer kleineren Kammer finan¬zieren wollen oder sich stattdessen lieber einer größeren Organisationseinheit anschließen wollen oder mit ihr in Kooperationsbeziehungen treten will. Wir sind der Auffassung, dass hierbei ein direkter Eingriff des Staates nicht notwendig ist, sondern das Prinzip der Subsidia¬rität Vorrang hat. Sofern jedoch klare Reformpotenziale für einen Bürokratieabbau in einzel¬nen Kammerorgani¬sationen vorhanden sind, müssen die Kammern im Interesse der Unter¬nehmen und der Ge¬samtwirtschaft des Landes für eine zügige Umsetzung sorgen.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt schließlich die Beitragsvergünstigungen und Beitragsbe¬freiungen der Kammern für Existenzgründerinnen und Existenzgründer ganz besonders. Sie führt zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Baden-Württemberg. Es ist uns be¬sonders wichtig, dass die Solidarität von wirtschaftlich etablierten Mitgliedsunterneh¬men mit den jungen Unternehmen bei den Kammern erhalten bleibt; nicht zuletzt deshalb darf von der bewährten Pflichtmitgliedschaft nicht abgerückt werden.

Wahlkreisbüro Christa Vossschulte MdL