Frage an Christa Vossschulte von Ruben G. bezüglich Umwelt
Befürworten Sie den Anbau und die Verarbeitung gentechn. veränderter Lebensmittel in Deutschland?
Sehr geehrter Herr Gonzales!
Die Bundesrepublik Deutschland hat auf Grund verschiedener EU-Vorschriften die Aufgabe, den Einsatz der Grünen Gen-technik, das Nebeneinander der Produktionsverfahren (Koexistenz von konventionellen, ökologischen und gentechnischen Verfahren) und damit verbundene Haftungsfragen zu regeln sowie die Wahlfreiheit beim Konsum sicherzustellen. Der Ver-zicht auf europaweit zugelassene GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) ist eine Entscheidung des Landwirts. Die Kennzeichnung wird durch die entsprechende EU-Verordnung geregelt. Die korrekte Anwendung dieser Regeln ist die Vor-aussetzung dafür, dass für Landwirte und Verbraucher die Wahlfreiheit überhaupt gewährleistet ist. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die klaren Kennzeichnungsregeln und setzt sich für möglichst niedrige, aber praktikable Schwellenwerte bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte ein. Ein nationaler Alleingang bei der Festlegung von Schwellen-werten ist jedoch von vornherein ausgeschlossen, weil Saatgut, Lebens- und Futtermittel global gehandelt werden.
Die Einrichtung gentechnikfreier Zonen ist nach der EU-Freisetzungsrichtlinie nicht auf gesetzlichem Wege möglich. Sie kann nur durch den Zusammenschluss von Landwirten auf freiwilliger Grundlage erfolgen und muss aus praktischen Grün-den größere, räumlich abgegrenzte Gebiete erfassen.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Grüne Gentechnik im Rahmen einer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Pflanzenproduktion. Sie setzt sich für die Gewährleistung der von der EU vorgeschriebenen Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch veränderter Anbauformen mit vertretbarem Aufwand für die Landwirte, die betroffene Industrie, den Handel und die Verarbeitung sowie für die staatlichen Überwachungsbehörden ein. Sie unterstützt die neue Bundesregierung bei der Umsetzung einer verschuldensabhängigen Haftungsregelung in Verbindung mit einer Fondslösung, nach der Landwirte bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die gute fachliche Praxis für wirtschaftliche Schäden an Kulturen benachbarter Landwirte haften sollen. Sie wird den Dialog mit Befürwortern und Gegnern der Grünen Gentechnik fortsetzen sowie die neutrale und unabhängige Information der Verbraucher über alle Medien intensivieren.
Es gibt derzeit in Deutschland bedauerlicherweise weder konkrete Regelungen für den Anbau von GVO noch eine ausgewo-gene Haftungsregelung, die unabhängig von der Anbaurichtung alle Landwirte schützt, die ohne Verschulden Haftungsan-sprüchen ausgesetzt sind. Das Land beteiligt sich deshalb am Forschungsprogramm des Bundes zur Sicherung der Koexistenz, um im Rahmen einer unabhängigen Forschung klare Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu ent-wickeln. Diese Forschung dient insbesondere dem Schutz der Öko-Betriebe und der konventionellen Landwirtschaft ohne Gentechnik. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Umstände ist es noch nicht möglich, einem Landwirt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu empfehlen.
Wahlkreisbüro Christa Vossschulte MdL