Frage an Christa Naaß von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Naaß,
als Mitglied im Ausschuss für Fragen des öff. Dienstes sind Sie auch mit dem Neuen Dienstrecht in BY befasst. Hier gab es eine Regierungserklärung, die vieles verspricht - unter anderem eine Abschaffung der Laufbahnen. Doch konkret wird nicht ausgeführt, wie dies genau aussehen soll. Ich gehe davon aus, dass es weiterhin Besoldungsgruppen geben wird. Zudem wird es wohl auch weiter ein Studium für den Aufstieg in die nächste Laufbahngruppe geben.
In vielen Bereichen war der Aufstieg von einer Laufbahn zur anderen ja bereits möglich. Allerdings stellt die starre Fixierung auf Absolventen des 1. Fünftels der Laufbahnprüfung oft eine absolute Demotivation aller anderen Absolventen dar.
So ist derzeit in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung für 4/5. der Beamten der Aufstieg in eine höhere Laufbahn von vorne herein versperrt. Entsprechend werden oft nur Beamte gefördert, denen man "den Weg nicht verbauen" möchte.
Die tatsächliche Arbeitsleistung scheint nicht mehr wichtig zu sein - nur die lange zurückliege Note zählt.
Die Regierungserklärung klingt auf den ersten Blick so, als ob es diese Hürden nicht mehr geben wird ("Das weitere Fortkommen wird sich noch stärker am Leistungsprinzip orientieren..."). Liest man aber zwischen den Zeilen, so kann die Aussage "Der Einstieg in die neue Laufbahn richtet sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen." auch so interpretiert werden, dass eben doch wieder die gleichen Voraussetzungen zählen wie zuvor (nur Beamte des ersten Fünftels können aufsteigen).
Ich bitte Sie hier um eine Klarstellung: befürworten Sie, dass die Beamten einzig aufgrund Ihrer Leistung aufsteigen können, oder setzen sie auf den Status quo, bei dem eine Abschlussnote der anderen 5.tel auch die zukünftigen Chancen verbaut?
Die gleiche Frage werde ich auch Kandidaten der CSU stellen - ich bin sicher, dass die Antworten für 4/5.tel der Staatsbediensten interessant sein wird. Und dies alles sind auch Wähler.
Sehr geehrter Herr Bauer,
mit Regierungserklärung vom 10. Juni wurde das vom Ministerrat am 03. Juni 08 beschlossene Eckpunktepapier durch den Finanzminister dem Landtag vorgestellt.
Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf den Eckpunkt 5 – Abschaffung der bisherigen Laufbahngruppen und äußern Zweifel, ob künftig Beamte tatsächlich nach Leistung aufsteigen können.
Ich bin auch der Meinung, dass hier noch einige Klarstellungen erforderlich sind. Bei meiner Erwiderung auf die Regierungserklärung habe ich vor einem Etikettenschwindel gewarnt.
Mit der Vereinheitlichung des Laufbahnrechts erfüllt sich eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion. Die Schaffung einer Laufbahngruppe soll die vertikale und horizontale Durchlässigkeit und den leichteren Wechsel zwischen den Fachlaufbahnen erhöhen. Auf Grund der Formulierungen in den Eckpunkten der Staatsregierung habe ich jedoch Sorge, dass dem nicht so sein wird und zusätzliche Prüfungen und Qualifikationserwerbe eingebaut werden. Das kann und darf meines Erachtens so nicht sein. Einerseits werden die Laufbahngruppen aufgehoben, aber gleichzeitig die bestehenden Aufstiegsverfahren in die nächst höhere Laufbahngruppe, die es ja nicht mehr geben wird, fast unverändert beibehalten. Besonders die beschriebene Beibehaltung des Regelaufstiegs vom einfachen in den mittleren Dienst und vom mittleren in den gehobenen Dienst zeigt, dass es sich, wenn es so kommen wird, um einen Etikettenschwindel handelt. Ein einfaches Festhalten am bisherigen System ist kontraproduktiv.
Wenn wirklich „die Leistung unserer Beschäftigten konsequent in den Mittelpunkt des Dienstrechts gestellt werden soll und flexible Regelungen geschaffen werden sollen, die das berufliche Fortkommen unterstützen und das Potential jedes einzelnen fördern“, so wie es in der Einführung zu den Eckpunkten heißt, dann würden diese Aufstiegsregelungen dem mehr als entgegen stehen.
Auch hier gilt: der Erwerb von Qualifikationen ist eng mit Fort- und Weiterbildung verknüpft. Dazu brauchen wir Personalentwicklungskonzepte, die künftig systematisch und zielgerichtet in der gesamten Staatsverwaltung für alle Beschäftigten eingesetzt werden, damit diese mehr Möglichkeiten für eine berufliche Entwicklung erhalten können.
Beamte müssen künftig entsprechend ihrer Leistung und entsprechend ihres tatsächlichen Aufgabenbereiches besoldet werden können. Es darf nicht weiter so sein, dass Beschäftigte, die über Jahre hinaus eine höherwertige Tätigkeit und Führungsfunktionen ausüben, nicht entsprechend ihrer tatsächlichen Tätigkeit bezahlt werden, sondern nur entsprechend ihrer Ausbildung.
Dazu gehören aber auch ausreichend Beförderungsstellen. Die von der Staatsregierung angekündigten 10000 Beförderungsmöglichkeiten, die zur Hälfte im Schulbereich benötigt werden, sollen für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes in Bayern auslangen. Alleine in der Finanzverwaltung warten 9000 Beschäftigte auf eine Beförderung. Sie sehen, auch hier muss mehr getan werden, als was in den Eckpunkten und in der Regierungserklärung angekündigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Naaß, MdL