Frage an Christa Labouvie von Karin W. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zum Schutz der Nichtraucher im öffentlichen Raum, z.B.auf Schulhöfen, an Haltestellen, in Gaststätten?
Was halten Sie vom Ladenschlußgesetz,insbesondere der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf Sonn-und Feiertage?
Hallo Karin Winkler,
Sie möchten wissen, wie ich zum Schutz der Nichtraucher im öffentlichen Raum stehe.
Ich denke, dass Nichtraucher und Nichtraucherinnen ein Recht darauf haben, vor Rauch geschützt zu werden. Seit 1990 rauche ich nicht mehr und mehrfach habe ich erfahren, dass Raucher und Raucherinnen tatsächlich einfach rauchen trotz Bitte um Rücksicht.
Nichtsdestotrotz bin ich nicht dafür, ein Verbot nach dem anderen zu erlassen.
Allerdings sterben jedes Jahr bis zu 3.500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworten daher bundes- und landesgesetzliche Regelungen für rauchfreie öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel für Behörden und Krankenhäuser. An Schulen sollte mehr Aufklärung geleistet werden und meine persönliche Meinung ist die, dass die Schülerinnen und Schüler demokratisch befragt werden sollten, ob sie mit einem Rauchverbot einverstanden sind. So könnte verhindert werden, dass der Schulhof zum Rauchen verlassen wird oder die Toiletten vollgequalmt werden. Das Lehrpersonal muss selbstverständlich mit gutem Beispiel vorangehen, das sollte Bedingung an allen Schulen sein.
Eine rauchfreie Gastronomie muss zum Markenzeichen des Gesundheitslandes MV werden. Kneipen, Diskotheken und Bars bedürfen einer Sonderregelung. Gesetze dazu sollten so gestaltet sein, dass kleinere, finanzschwächere Betriebe dadurch nicht insolvent werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
1. Abschaffung aller Zigarettenautomaten
2. Verbot jeglicher Tabakwerbung
3. Verkauf von Tabakwaren nur in speziellen Tabakwarenläden
4. keine weiteren Subventionen für den Tabakanbau in Deutschland
Die Politik sollte mit entsprechenden Kampagnen unterstützen, dass Nichtrauchen "total in" wird und Rauchen halt "voll out", wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf.
Ihre 2. Frage lautete: was halten Sie vom Laden-schlussgesetz, insbesondere an Sonn- und Feiertagen?
Nachdem die Länder im Zuge der Föderalismusreform die Kompetenz für die Ladenschlussgesetzgebung erhalten haben, müssen wir die Möglichkeit nutzen und durch eine Differenzierung der Öffnungszeiten die Innenstädte am Leben erhalten und ihrer Verödung entgegenwirken. Durch die zunehmende Ansiedlung von Geschäften auf der grünen Wiese laufen die Innenstädte mehr und mehr Gefahr unattraktiv für den Einkauf zu werden. Durch eine Differenzierung haben auch kleinere Einzelunternehmen größere Überlebenschancen. Diese werden auch duch das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen geschützt, weshalb ich dafür plädiere, diese Regelung zu belassen. Die bestehende Sonderregelung in Tourismusgebieten hat sich meines Erachtens bewährt und an speziellen Sonn- oder Feiertagen Einzelerlaubnisse zu gewähren, halte ich für eine probate Lösung.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben lassen Sie es mich wissen.
Ihnen eine gute Zeit
Christa Labouvie