Frage an Christa Goetsch von Gerd A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Goetsch,
vor ca. 7 Jahren ist die "Hamburger Lärmschutzverordnung" unter einem Umweltsenator Porschke (GAL) durch Zeitablauf automatisch am 31.12.2001 außer Kraft getreten, bzw. es wurde versäumt eine neue Fassung zu erstellen und in Kraft zu setzen. Damit greift seit 7 Jahren das viel kompliziertere und schwer anwendbare Bundesemissionsschutzgesetz , das z.B. Nachtarbeiten erlaubt solange gewisse gewichtete (!!!) Lärmpegel nicht überschritten werden. Beschwerden von Bürgern in den Abend- und Nachtstunden können z.Zt. nicht bearbeitet werden, da die verantwortlichen Stellen in den Behörden dann nicht erreichbar sind und die Polizei weder über die notwendigen technischen Geräte noch die Schulung verfügt. Somit hat sich quasi ein fast rechtsfreier Raum seit dem Jahr 2001 ergeben.
Da sich z.B. die GAL massiv für einen effektiveren Lärmschutz für die ertüchtigte Güterverkehrsstrecke der Bundesbahn über Lokstedt-Alsterdorf einsetzt stellt sich natürlich die Frage wie dies möglich ist, denn nach dem Bundesemissionsschutzgesetzt liegt die erwartete (wieder) gewichtete Belastung leider fast in den zugelassenen Grenzwerten.
Ich möchte von Ihnen nun wissen, ob und wann sich die GAL im Falle einer Regierungsverantwortung wieder für eine Hamburger Richtlinie in der alten Fassung einsetzt, und ob dies auch Kern einer Koalitionsvereinbarung neben den Themen Kraftwerk Moorburg und Elbvertiefung ist.
Mit freundlichen Grüssen
G. Achtmer