Frage an Christa Goetsch von Ulrich E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Goetsch,
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 5%-Sperrklause in Schleswig-Holsteins Kommunalwahlrecht stelle ich mir und Ihnen die Frage, ob die Sperrklauisel für hamburgs Bezirksversammlungen noch akzeptabel ist. Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Engelfried
Sehr geehrter Herr Engelfried,
vielen Dank für diese wichtige Frage. Wir Grünen halten uns an den Volksentscheid für ein neues bürgerfreundliches Wahlrecht in Hamburg. In diesem Gesetz war die 5%-Hürde für die Bezirksversammlungen abgeschafft worden. Wie Sie sicher erinnern, hat die Hamburger CDU dieses vom Volk beschlossene Wahlrecht in der Bürgerschaft gegen GAL und SPD gekippt. Wir Grüne haben gegen den Bruch des Volksentscheids vor dem Hamburger Verfassungsgericht geklagt, das Verfassungsgericht hat uns in einem Punkt, dem Wahlmodus in den Wahlkreisen, recht gegeben. Die wieder eingeführte 5%-Hürde hat das Gericht jedoch nicht beanstandet und die Entscheidung darüber der Hamburger Bürgerschaft überlassen.
Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht Klagen Hamburger Bürger gegen die wieder eingeführte 5%-Hürde zu den Bezirksversammlungen abgewiesen. Das Gericht hat die Entscheidung über diesen Punkt wiederum dem Hamburger Verfassungsgericht überlassen. Somit ist klar, dass die Frage nach der 5%-Hürde hier in Hamburg letztendlich entschieden werden muss. Aus den Reihen von Mehr Demokratie Hamburg hat sich nun erneut eine Volksinitiative gebildet, die das Volkswahlrecht wieder einführen will, ein Volksentscheid soll darüber zur Bundestagswahl 2009 entscheiden.
Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur 5%-Hürde in Schleswig-Holstein, hat nur Einfluss in dem Sinne auf Hamburg, dass der Gesetzgeber (Volk oder Bürgerschaft) oder das Hamburger Verfassungsgericht die Gründe für die Aufhebung im Nachbarland ernsthaft in bei einer möglichen Neuentscheidung berücksichtigen müssen.
Kurios ist nun aber, dass der Hamburger CDU bei der Manipulation des von den Hamburgern und Hamburgerinnen beschlossenen Wahlrechtes ein Fehler unterlaufen ist. Durch die Einrichtung von großen Wahlkreisen für die Bezirksversammlungen können Wahlkreisabgeordnete bereits mit 2-3% Prozent der Stimmen aus dem Wahlkreis in die Bezirksversammlung gewählt werden. Damit wird die 5%-Hürde defacto unterlaufen und die angebliche Zersplitterung der Parteienlandschaft nähme ihren Lauf.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch