Frage an Christa Goetsch von Jule T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Goetsch,
Ihre Antwort an Herrn Bürger ist mehr als unbefriedigend, denn de facto hat sich die Situation der Hundehalter mit dem Gesetz verschlechtert, da der Leinenzwang in den Grünanlagen vor Inkrafttreten niemals durchgesetzt wurde, sondern freilaufende Hunde jahrzehntelang toleriert wurden.
Und auch Ihre Empfehlung, den sog. Hundeführerschein zu machen, bringt nicht in allen Bezirken den gewünschten Erfolg, da sich gerade Ihre Parteikollegen, beispielsweise Susanne Egbers im OA Lokstedt, mit der Umsetzung der Globalrichtlinie schwer tun und immer neue Ausflüchte anbringen, um ja kein weiteres Stückchen Grün für geprüfte Hunde freizugeben.
Was also, liebe Frau Goetsch, werden Sie unternehmen, damit den Haltern geprüfter Hunde beispielsweise im Bezirk Eimsbüttel die gleichen Freiheiten eingeräumt werden wie in Wandsbek?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser
Sehr geehrte Frau Thumser,
auf Ihre Nachfrage möchte ich gerne versuchen, noch einmal zu verdeutlichen, was ich in meiner Antwort an Herrn Bürger gesagt habe. Dies entspricht im Übrigen auch der Position, die die GAL in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine Ihres Vereins Hundelobby e.V. dargestellt hat. Dass der Leinenzwang, wie er vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes gegolten hat, nicht konsequent durchgesetzt worden ist, halte ich für kein stichhaltiges Argument. Das Verhältnis zwischen Hundehaltern und anderen Nutzern von Grünanlagen war 2005 eben nicht mehr unproblematisch, sonst hätte die Bürgerschaft sich nicht damit befassen müssen, ein Hundegesetz zu erarbeiten. Angesichts der bestehenden Konflikte und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit wäre die einzige Alternative zu einer neuen Regelung gewesen, die geltende konsequent anzuwenden. Damit wären die Hundehalter aber schlechter gefahren als mit dem neuen Hundegesetz.
Ihre Forderung nach gleichen Verhältnissen in allen Bezirken erscheint mir realitätsfern.
Eimsbüttel ist von allen Hamburger Bezirken der mit der schlechtesten Grünversorgung, die Verhältnisse dort sind mit denen in Wandsbek nicht vergleichbar. Auch andere Gruppen - Kinder und deren Eltern, Erholungssuchende - haben berechtigte Ansprüche auf die Nutzung des öffentlichen Grüns. Gerade weil die Verhältnisse in den Bezirken so unterschiedlich sind und weil es bei der Abwägung zwischen verschiedenen Interessen auf Vor-Ort-Kenntnisse ankommt, ist es richtig, dass die Kompetenz dafür bei den Bezirken liegt. Meinen Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksversammlungen traue ich zu, dass sie dabei zu sachgerechten und angemessenen Entscheidungen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch