Frage an Christa Goetsch von Stefan B. bezüglich Soziale Sicherung
Liebe Frau Goetsch,
finden Sie es nicht auch merkwürdig, dass gerade Die Grünen als Umweltpartei sich so für das neue Hundegesetz ausgesprochen haben? Gerade Ihnen müsste doch das artgerechte Leben der Tiere am Herzen liegen. Durch mangelnde Auslaufflächen und Leinenzwang auch für harmlose Tiere wird aber genau dieses behindert. Was wollen Sie tun, damit Hundehalter in Zukunft wieder die Möglichkeit haben ihre Tiere artgerecht zu halten. In Barmbek-Süd z.B. fehlt es gänzlich an Auslaufflächen. Der Stadtpark ist für viele ältere Menschen (und auch ältere Tiere) viel zu weit weg.
Sehr geehrter Herr Bürger,
sicher erinnern Sie sich noch an die Situation, die der Ausgangspunkt für die Diskussion um das Hundegesetz war. Eine Reihe von schlimmen Vorfällen mit Hunden hatte zu großer Verunsicherung und teilweise zu einem aggressiven Klima zwischen Hundebesitzern und Menschen ohne Hund geführt. Es war richtig, dass sich die Bürgerschaft mit diesem Problem auseinandergesetzt und nach Regeln gesucht hat, mit denen solche Konflikte in Zukunft vermieden werden können. Die GAL hat sich im Gesetzgebungsverfahren für Lösungen eingesetzt, die eine artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt ermöglichen.
Es ist mir wichtig festzuhalten, dass sich mit dem Hundegesetz die Situation für Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Nutzung von Grünanlagen nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil grundsätzlich verbessert hat. Vor dem Gesetz war es ohne Ausnahme verboten, Hunde unangeleint in Grünanlagen laufen zu lassen, jetzt ist es auf geeigneten Grünflächen erlaubt. Die Voraussetzung dafür ist nur, dass das Hund-Halter-Gespann gemeinsam die Gehorsamsprüfung abgelegt hat. Die bestandene Prüfung berechtigt Hundehalter, ihren Hund nicht nur in den Hundeauslaufzonen, sondern generell in der Stadt ohne Leine laufen zu lassen. Hundehalter haben es also selbst in der Hand, durch das Ablegen der Gehorsamsprüfung die Lebensqualität ihres Hundes unmittelbar zu verbessern.
Für das Ausweisen von Auslaufflächen sind die Bezirke zuständig. Insgesamt hat sich die die Anzahl der Freiflächen für geprüfte Hund-Halter-Gespanne deutlich erhöht. Wer sich der Prüfung unterzieht, findet heute in Hamburg bessere Bedingungen zur Hundehaltung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn in Ihrem Stadtteil für Sie keine Auslaufflächen erreichbar sind möchte ich Ihnen raten, sich an die Abgeordneten der GAL in Ihrer Bezirksversammlung zu wenden, die gerne bereit sein werden, eine Lösung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch