Frage an Christa Goetsch von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Goetsch,
zu Ihrer Annahme, dass im Staatskirchenvertrag die bestehende Kita-Finanzierung nicht geändert wird: Den Text der WELT vom 11.5.05 haben Sie offenbar nicht vollständig gelesen. Laut HAMBURGER MORGENPOST vom 31.3.05 steht der Wegfall des kirchlichen Finanzierungsanteils im Vertragsentwurf der Kirchen. Die Nähe der CDU zu den Kirchen wird hier wohl entscheidend sein.
Die Stellungnahme der Hamburger Sozialbehörde bedarf einer Ergänzung. Die sozialen Leistungen der Kirchen - darunter auch der sehr geringe Kita-Finanzierungsanteil - werden bereits - viel zu teuer! - vom Staat bezahlt: Jährliche direkte und indirekte staatliche Zuwendungen an die beiden großen Christenkirchen von etwa 20 Milliarden Euro(ohne die Zuschüsse für öffentliche Sozialeinrichtungen) und nur rund 10% der Kirchensteuer - weniger als 1 Milliarde Euro - für "Soziale Dienste". Bei objektiver Betrachtung muss man in Übereinstimmung mit der Hamburger Sozialbehörde feststellen, dass die Kirchenforderung unberechtigt ist.
Sie machen Ihre Zustimmung von der Erfüllung folgender Forderungen abhängig: Solide Gegenfinanzierung, die nicht zu Lasten der Hamburger Familien geht, keine Belastung des Kita-Haushaltes, keine Einsparungen bei der Qualität der Betreuung, keine Weitergabe der Mehrkosten über Gebührenerhöhungen an die Eltern. Da nach Auskunft von Abgeordneten im städtischen Haushalt die Belastungsgrenze erreicht ist, können Ihre Forderungen nicht erfüllt werden.
Werden Sie also einem Staatskirchenvertrag, der den Wegfall des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils vorsieht, Ihre Zustimmung verweigern?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth