Frage an Christa Goetsch von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Goetsch,
die beiden großen christlichen Kirchen wollen in Hamburg die Gleichstellung der kirchlichen Kita-Träger mit anderen Trägern der Wohlfahrtspflege im Staatskirchenvertrag erreichen. Das bedeutet: Die Mehrkosten durch den Wegfall des kirchlichen Finanzierungsanteils - laut WELT vom 11.5.05 jährlich 5 Millionen Euro - wird die Stadt Hamburg direkt oder indirekt auf die Eltern in allen(!) Kitas abwälzen.
Zur indirekten Abwälzung: Die Erhöhung des Eigenanteils der Eltern wird später mit der schlechten Haushaltslage begründet. Das Mitverschulden der Kirchen bleibt dann unerwähnt.
Viele Eltern müssen dann aus finanziellen Gründen ihre Kinder abmelden oder auf Neuanmeldungen verzichten.
Weniger Kita-Kinder bedeutet: Auch Kita-Arbeitsplätze werden verschwinden!
Laut WELT vom 11.5.05 verteidigt die Hamburger Sozialbehörde die bestehende Regelung: "Zum einen habe die Kirche über Jahre immer mehr staatliche Zuschüsse erhalten. Zum anderen sei die Kirche durch die Kirchensteuer privilegiert".
Trotzdem werden der Bürgermeister und die Bürgerschaft die Forderung der Kirchen erfüllen.
Kita-Eltern und Kita-Beschäftigte haben nur noch eine Chance: In einem öffentlichen(!) Aufruf die Kirchen auffordern, die Gleichstellungsforderung zurückzunehmen. Dabei sollte auf Folgendes hingewiesen werden: Wenn Eltern mit Kirchenaustritten auf die Mehrbelastung reagiert haben und weniger Kinder christlich erzogen werden, wird aus dem finanziellen Vorteil(durch die Gleichstellung) nicht nur in finanzieller Hinsicht ein Nachteil.
Frage: Werden Sie die Forderung nach Gleichstellung der kirchlichen Kita-Träger mit anderen Trägern der Wohlfahrtspflege unterstützen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.
Eine finanzielle Gleichstellung der kirchlichen Träger der Kindertagesbetreuung mit anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege, wie sie derzeit von den Kirchen im Rahmen der Verhandlungen zum Staatskirchenvertrag gefordert wird, begrüßen wir grundsätzlich. Wir können einer solchen Forderung aber nur dann zustimmen, wenn eine solide Gegenfinanzierung gefunden wird, die nicht zu Lasten der Familien der Stadt geht. Eine vertragliche Gleichstellung der kirchlichen Träger darf deshalb aus Sicht der GAL-Fraktion nicht den Kita-Haushaltes belasten, zu Einsparungen bei der Qualität der Betreuung führen oder über Gebührenerhöhungen an die Eltern weitergegeben werden. Die aktuellen Aussagen der zuständigen Fachbehörde (Artikel in Die Welt vom 11.05.2005) lassen darauf schließen, dass es zu keiner Änderung der bestehenden Regelung kommt, nach der die Kirchen 10% der Kosten ihre Kindertagesstätten selbst tragen.
Wir werden die weiteren Verhandlungen aufmerksam verfolgen und setzen uns weiterhin dafür ein, dass Kinder und Eltern in dieser Stadt bei der Betreuung und Bildung nicht noch stärker belastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr Reth,
inhaltlich hat Ihnen meine Kollegin Frau Blömeke ja schon auf die Frage zum Staatskirchenvertrag und die Auswirkungen auf die Kitagebühren geantwortet. Ich stehe mit Frau Blömeke als Fachabgeordnete in engem Kontakt zu diesem Thema und wir werden Sie gerne weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch