Frage an Christa Goetsch von Rosemarie K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Goetsch,
am Samstag, 30.4.2011 sah ich auf meinem Nachhauseweg in der Max-Brauer-Allee ein Polizeiaufgebot, das mich sehr erschreckt hat und das ich als Provokation empfand: Wasserwerfer, viele Polizeibusse und -autos sowie jede Menge PolizistInnen in voller Ausrüstung. Auf meine Frage, warum dieser massive Polizeiaufmarsch gegen eine Demonstration, die sich u.a. gegen die Schließung der Roten Flora wehrt, antwortete ein Polizist, ob ich brennende Autos gut fände. Oder z.B. die kaputte Scheibe am Bus. Ich verneinte, wollte aber wissen, wie er darauf komme, dass ein oder mehrere Teilnehmer der Demonstration dies gewesen wären. Er erwiderte: "Ein alter Mann wird es wohl nicht gewesen sein!" Eine solch unqualifizierte Antwort habe ich nicht erwartet. Sie lässt aber tief blicken. Deshalb meine Fragen an Sie, Frau Goetsch:
1. Wie werden die Polizistinnen und Polizisten auf Ihre Einsätze bei Demonstrationen z.B. für mehr Jugend- und Kulturzentren vorbereitet? Inhaltlich und auch in Hinblick auf den Einsatz von Gewalt. Welche Änderungen streben Sie und Ihre Partei an?
2. Bei einem derartig provokanten Polizeiaufmarsch kann ich nicht sicher sein, die Teilnahme an einer Demonstration unversehrt zu überstehen. Dadurch aber ist mein im Grundgesetz verankertes Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr gewahrt. Was gedenken Sie und Ihre Partei dagegen zu tun?
Interessiert sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichem Gruß
Rosemarie Kraft
Sehr geehrte Frau Kraft,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Polizeieinsatz im Schanzenviertel in der Nacht zum 1. Mai. Für die GAL-Fraktion hat meine Kollegin und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Antje Möller das Vorgehen als "unverhältnismäßig" kritisiert und angekündigt die erfolgte Abriegelung des Schanzenviertels im Innenausschusses der Bürgerschaft zu thematisieren (taz hamburg vom 02. Mai 2011), weil das gezeigte Auftreten und Verhalten der Polizei geeignet waren, den freien Zugang zur Demonstration aber auch zum Schanzenviertel insgesamt zu erschweren oder in vielen Fällen unmöglich zu machen.
Das ist aus unserer Sicht auch mit dem geltenden Hamburger Polizeirecht nicht vereinbar und wir werden diesen Punkt auch bei der für Herbst dieses Jahres geplanten Novellierung des Hamburger Polizeirechts erneut einbringen.
Anlässlich der Vorkommnisse rund um den 1. Mai hat Antje Möller auch eine Schriftliche Anfrage (Drucksache 20/370) an den Senat eingereicht, die nach den konkreten Lageerkenntnissen fragt, die die Einrichtung des sog. Gefahrengebiets begründet haben. Ebenfalls fragt sie nach den Vorgaben für die Ansprache von angehaltenen Personen durch die Polizei. Die Antwort erwarten wir in den nächsten Tagen. Sie können sie in Parlamentsdokumentation der Bürgerschaft unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch