Frage an Christa Goetsch von Simone G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Goetsch,
warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen, wie jede Zweitfrau es auch muss? Selbst in der Grundschule wird die Erstfrau noch v. Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.
Es geht hier nicht um d. Kindesunterhalt, sondern um den Trennungs- bzw. nachehel. Unterhalt.
Sicher gibt es den Selbstbehalt, der aber in der Realität auf die wenigsten Unterhaltspflichtigen zutrifft. Meist wird dieser noch weit unterschritten.
Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen, dass eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.
Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt! Eine völlig unbeteiligte Person (meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird (der warme Sofaplatz der Erstfrau ist gesichert). Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.
Das Vorhaben, den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt auf den Kindesunterhalt zu verteilen mag auf den ersten Blick für einige sinnvoll sein. Es ist aber letztendlich so, dass der Trennungsunterhalt von den Steuern abgesetzt werden kann, der Kindesunterhalt nicht. Somit fließen dem Staat immense Summen in die Kassen. Für den Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts, bis auf den Nachteil, dass er dann nichts mehr vom Unterhalt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
Ich bin eine Frau, Zweitfrau mit 2 Kindern, davon ein 4monatiger Säugling und berufstätig. Und ich hoffe, dieses stimmt Sie zumindest nachdenklich. Es muss etwas passieren! MfG S.Geerck
Sehr geehrte Frau Geerck,
vielen Dank für ihren Brief und für ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihr Brief ist uns in der Tat Unterstützung in unserem Anliegen, eine Neuregelung des Unterhaltsrechts herbeizuführen. Durch die aktuellen politischen Ereignisse wird das Vorhaben sich jedoch in die nächste Wahlperiode verlagern. Dennoch: wir setzen uns aktiv für eine Neuregelung des Unterhaltsrechts ein, denn es betrifft jeden Einzelnen ganz unmittelbar: Als Kind, als Mutter oder Vater, als Ehefrau oder Ehemann. Es geht um das finanzielle Einstehen von Verwandten füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten in bestehenden und geschiedenen Ehen. Gerade im Unterhaltsrecht muss der Gesetzgeber deshalb besonders sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und gewandelte Wertvorstellungen aufgreifen. Und die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Neben der hohen Scheidungsrate gibt es auch eine Zunahme von "Zweitfamilien", wie der ihren. Auch das geänderte Rollenverhalten in der Ehe muss Berücksichtigung finden und somit muss das Unterhaltsrecht aus diesen Veränderungen Konsequenzen ziehen. Erst- und Zweitfrauen müssen gleichgestellt werden und wir brauchen mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wir müssen außerdem mehr Eigenverantwortung nach der Ehe einfordern, damit auch die Zweitfamilien eine realistische Chance haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch