Frage an Christa Goetsch von Astrid B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Goetsch,
das Psychotherapeutengesetz von 1998 regelt u.a. die kostenpflichtige, berufsbegleitende Ausbildung für Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Innerhalb dieser Ausbildung müssen die Kandidaten auch als sogenannte „Psychologen im Praktikum (PIP)“ arbeiten. Diese Tätigkeit wird bisher nur in ganz wenigen Kliniken auch angemessen vergütet. Stipendien gibt es bisher nicht.
Z.T. tritt sogar die absurde Situation ein, dass Psychologen Ihre bezahlte Stelle kündigen müssen, um die gleiche Arbeit unbezahlt zu machen, damit sie als Praktikum anerkannt wird.
Meine Fragen an Sie:
1.) Stimmen Sie mit mir überein, dass Ärzte und Psychologen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, für diese gleichwertig qualifiziert sind und die gleichen Verantwortungen tragen, auch das gleiche Honorar erhalten sollten?
2.) Sind Sie dafür, dass die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die entsprechend geeigneten Kandidaten aus allen sozialen Schichten zugänglich sein sollte?
3.) Falls ja, - in welcher Weise wollen Sie und Ihre Partei-Kollegen sich dafür einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Braack