Warum wurde der Passus über Direktdemokratie aus dem Wahlprogramm herausgenommen?
Sehr geehrter Herr H.,
wir Grüne im Bundestag setzen uns für lebendige Demokratie ein, wir verteidigen und stärken sie. Sie ist die nachhaltige Grundlage für unser freies, gerechtes und friedliches Zusammenleben.
Das findet sich auch in unserem Grundsatzprogramm. Dort steht ganz explizit drin: „Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie.“ – Dafür stehen wir Grünen seit Jahrzehnten, und dafür streiten wir selbstverständlich auch weiter. Wir wollen die Demokratie näher zu den Menschen bringen, z.B. mit der Einführung zufallsgeloster Bürger*innenräte auf Bundesebene, in denen Bürger*innen gemeinsam diskutieren und Empfehlungen an die Politik formulieren. Außerdem mit einem Demokratiefördergesetz, durch das wichtige Projekte dauerhaft vom Bund unterstützt werden und einer Engagementoffensive mit der wir die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern können.
Zum Thema Bürger*innenbeteiligung und Bürger*innenräte wir mehrere Anträge und Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag eingebracht. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat sich als erste Fraktion im Bundestag klar dazu bekannt und fordert ein Beteiligungsgesetz als gesetzliche Grundlage zur Einführung von Bürger*innenräten auf Bundesebene https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927879.pdf
In Baden-Württemberg haben wir sehr erfolgreich eine Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Dieses Modell sollten wir auch auf Bundesebene prüfen; denn das führt zu echter Beteiligung, zu mehr Transparenz, zu mehr Demokratie. Das ist dringend notwendig
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schneidewind-Hartnagel