wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Kopf,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Wochen wurde aktiv dazu aufgerufen, mich zum Thema Impfpflicht zu kontaktieren. Leider führt dies dazu, dass ich nicht mehr alle diese Briefe und E-Mails einzeln und individuell beantworten kann. Deshalb möchte ich Ihnen in folgendem Text umfassend erläutern, wie ich in der Abwägung der vorliegenden Argumente zu meiner Position komme, für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren einzutreten.
Weshalb bin ich also für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren?
Die Impfung ist sicher. Das Paul-Ehrlich-Institut, die für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zuständige Bundesbehörde, sammelt Informationen über mögliche Nebenwirkungen, geht Hinweisen nach und veröffentlicht die Erkenntnisse regelmäßig in Berichten auf seiner Webseite pei.de. Die Impfstoffe gegen Covid-19 sind gut erforscht, die beschriebenen Impfnebenwirkungen sind mild und sprechen in einer bei medizinischen Eingriffen stets zu treffenden Risiko-Nutzen-Abwägung nicht gegen die Impfung – im Gegenteil. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht regelmäßig Berichte über Nebenwirkungen im zeitlichen und/oder kausalen Zusammenhang mit Covid-Impfungen. Ärztinnen und Ärzte sind auch durch das Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, Impfkomplikationen (also Nebenwirkungen, die über das übliche Maß an Impfreaktionen hinausgehen) zu melden. Eine Häufung von solchen schweren Nebenwirkungen ist nicht zu beobachten. Die von Impfgegnerinnen und -gegnern häufig angeführten Daten, die angeblich zeigen, dass Corona-Impfungen zu vielen unerwünschten Nebenwirkungen führen, wurden von Faktenchecks als bewusste Fehlinterpretationen bewertet. Darüber hinaus sind Langzeitnebenwirkungen bei Impfungen jeglicher Art nicht bekannt und die große Mehrzahl an Medizinerinnen und Medizinern sprechen sich eindeutig für Impfungen aus. Viele weitere Fragen und Antworten rund um die Corona-Impfung sind hier zusammengetragen.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Wir brauchen eine höhere Impfquote, um endlich aus den wiederkehrenden Corona-Wellen zu kommen. Nur mit einer ausreichenden gesellschaftlichen Grundimmunität können wir es uns erlauben, in die sogenannte endemische Phase einzutreten, in der Einschränkungen dauerhaft zurückgenommen werden können, ohne dass im folgenden Winter unser Gesundheitssystem, unsere Schulen und unsere Betriebe ins Wanken geraten. Wir können nicht darauf setzen, dass die Grundimmunität auf natürlichem Wege durch Infektion zustandekommt. Das würde dazu führen, dass viele Menschen auf Intensivstationen behandelt werden müssten und auch viele Menschen sterben würden – auch aktuell (Stand März 2022) gibt es noch täglich um die 200 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19. Aber die Impfung ist nicht nur eine Frage des Schutzes des Individuums. Impfen ist darüber hinaus auch ein soziales Instrument, ein Akt praktischer gesellschaftlicher Solidarität. Denn mehr geimpfte Menschen bedeuten gleichzeitig weniger schwere Krankheitsverläufe – bei Menschen mit Booster-Impfung reduziert sich laut einer Studie aus England die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung um 63 Prozent. Weniger schwere Krankheitsverläufe bedeuten wiederum bessere Möglichkeiten zur Behandlung der Erkrankten (ob an Covid oder an anderen schweren Krankheiten). Deshalb müssen wir die Impfquote von aktuell etwa 75 Prozent weiter erhöhen – sie reicht nicht aus, um genügend schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und so unser Gesundheitssystem auch im kommenden Winter zu entlasten. Die Zahl der Erstimpfungen nimmt aber leider nur noch in geringem Maße zu. Auch die neu angelaufene Impfkampagne mit dem nicht auf der mRNA-Technologie beruhenden Impfstoff Novavax hat daran nichts ändern können. Deshalb muss die Impfquote mit weiteren Maßnahmen erhöht werden. Es ist kein Weg zu erkennen, wie dies ohne eine allgemeine Impfpflicht zu erreichen wäre.
Eine Impfpflicht ist verhältnismäßig. Ja, sie stellt eine Einschränkung der individuellen Entscheidungsfreiheit dar. Doch um die Pandemie zu bekämpfen, um vulnerable Gruppen zu schützen und die Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern, ist die Impfpflicht das mildere Mittel im Vergleich zu immer wiederkehrenden Lockdowns mit umfassenden Kontaktbeschränkungen, die stark in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung eingreifen.
Ich mache mir die Entscheidung nicht leicht. Ich debattiere darüber regelmäßig in meiner Fraktion und über die Fraktionsgrenzen hinweg. Auch die Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag war eine schwierige, aber auch differenzierte Diskussion. Ich finde es gut, dass es diese offene Debatte gibt und der Bundestag über Gruppenanträge abstimmen wird, die von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen eingebracht werden. Das ist der besonderen ethischen Bedeutung dieses Gesetzgebungsprozesses angemessen.
Ich habe Verständnis für andere Positionen in der Debatte, bin mir meiner Position dennoch sehr sicher. Ich weiß mich dabei im Einklang mit einer Mehrheit in der Bevölkerung und im Einklang mit einem breiten Konsens in der Wissenschaft. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass in dieser Frage (wie in allen Fragen die Grundrechte betreffend) eine regelmäßige Neu-Evaluierung der Situation dringend notwendig ist, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden. Auch wenn sich meine Haltung zur Impfpflicht vor diesem Hintergrund schon vor längerer Zeit im Sommer 2021 entwickelt hat, ist die Tatsache, dass sich die Position zur Impfpflicht bei vielen Verantwortlichen im Laufe der Pandemie verändert hat, nichts Erstaunliches oder gar Erschreckendes. Es ist die Konsequenz einer fortlaufenden und verantwortungsvollen Abwägung verschiedener Grundrechtseingriffe und der Beweis von Lernfähigkeit. Das Virus und der Verlauf der Pandemie sind leider sehr dynamisch, unsere Antworten auf diese Herausforderungen können darum nicht statisch sein.
Eine langfristige, vorausschauende Perspektive einzunehmen, ist Aufgabe der Politik. Wir haben mit der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren erstmalig die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und uns auf weitere Corona-Wellen vorzubereiten. Nur so können wir vorsorgen und eine echte Perspektive eröffnen für den kommenden Herbst und Winter – und für die darauffolgenden. Das Parlament ist nun am Zug, diese Perspektive mit einer wichtigen Entscheidung zu ermöglichen.
Den Gesetzentwurf zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 mit einer ausführlichen Begründung finden Sie hier. Außerdem möchte ich Ihnen noch diese Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gesetzentwurf ans Herz legen. Darin werden auch Fragen nach Zielsetzung und Umsetzung der Impfpflicht ab 18 Jahren beantwortet.
Ich hoffe, Sie können meine Abwägungen in dieser schwierigen Frage nachvollziehen, auch wenn Sie meine Positionierung vielleicht nicht vollumfänglich teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Chantal Kopf