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Carsten Schneider
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Frage von Hans A. •

Frage an Carsten Schneider von Hans A. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Schneider
Meine Frage ist: Wie stehen Sie dazu, daß Eltern, die sich entschieden haben ihre Kinder in eine Schule in freier Trägerschaft zu schicken, zwei mal Schulgeld bezahlen müssen, einmal über die Steuern und ein zweites mal über das Schulgeld? Würden Sie persönlich dafür einsetzen, daß diese Ungerechtigkeit gesetzlich geändert wird?

Zu dem evtl. Einwand, daß solche Eltern auch mehr Geld zur Verfügung haben, möchte ich konkret auf unsere Schule hinweisen, an der bestimmt genauso große soziale Unterschiede bestehen, wie an jeder andere Schule, es gibt dort gut verdienende Eltern, aber ein großer Prozensatz sind z.B. auch Sozialhilfeempfänger, haben aber trotzdem ihre Kinder in der Schule, weil sie es für richtig halten.
Eine gerechte Ordnung wäre, daß das Geld dem Kind folgt, egal wo es zur Schule geht, oder später studiert. Es soll nicht der Staat bestimmen, welcher Weg der richtige ist für die Kinder ist, sondern der Staat sollte meiner meinung nach das Recht auf Bildung gesetzlich sichern und den Rest den Eltern und den Bildungsinstitutionen überlassen.

Herzliche Grüße

Hans Arden

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Sehr geehrter Herr Arden,

vielen Dank für Ihre Frage, die anlässlich der in Thüringen zu befürchtenden Kürzungen gerade in diesem Bereich sehr aktuell ist. Auch wenn ich mich den geplanten Kürzungen der CDU-Landesrgierung nicht anschließen kann, so gibt es doch Argumente für die nicht vollständige staatliche Finanzierung freier Schulen.
Es ist Aufgabe des Staates - in der Bundesrepublik konkret der Länder - ein flächendeckendes und vielfältiges Schulangebot vorzuhalten. Das tun die Länder mit dem staatlichen Schulwesen, das zum größten Teil aus staatlichen Mitteln (und somit letzten Endes in der Tat aus Steuergeldern) finanziert wird. Schulen in freier Trägerschaft sind als Ergänzung des staatlichen Schulwesens gedacht und spielen in dieser Funktion auch eine wichtige, von allen Seiten anerkannte und gewürdigte Rolle. Wegen dieser spezifischen Funktionszuschreibung außerhalb des staatlichen Schulwesens ist es aber nicht die Aufgabe des Staates, Schulen in freier Trägerschaft voll durchzufinanzieren. Er müßte es sonst z.B. auch bei privaten Hochschulen oder anderen Privatinitiativen im Bildungsbereich tun. Allerdings tragen die Länder, eben weil sie Schulen in freier Trägerschaft als Bereicherung des eigenen Bildungsangebotes empfinden, finanziell nicht unerheblich (Landeszuschüsse) zu deren Existenz bei. Dass die verbleibende Restfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft durch deren Nutzer - bzw. ihre Eltern - erbracht werden muss, ist daher weder unangemessen noch ungerecht. Und was die soziale Komponente anbelangt, ist es jedem freien Schulträger unbenommen, die Elternbeiträge sozial zu staffeln. Meines Wissens wird das von den meisten freien Schulträgern ohnehin praktiziert.
Ich hoffe Ihnen meine Sicht der Dinge näher gebracht zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Carsten Schneider

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