Frage an Carsten Schneider von Carsten R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schneider,
stimmt es, dass Sie als Mitglied des Berichterstattergremiums dem Haushaltsausschuss empfohlen haben, Christian Wulff den Ehrensold zuzuerkennen?
Wenn ja, müssen Sie ja offensichtlich der Meinung sein, der Rücktritt des Bundespräsidenten sei aus politischen Gründen erfolgt. Ein Rücktritt aus privaten Gründen rechtfertigt ja keinen Bezug des Ehrensolds. Ich habe bisher von niemandem eine fundierte Begründung gehört, was an diesem Rücktritt politisch gewesen sein soll. Immerhin ist Christian Wulff zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität wegen des dringenden Verdachts persönlichen Fehlverhaltens beantragt hat.
Könnten Sie mir bitte darlegen, warum Sie der Meinung sind, der Rücktritt des Bundespräsidenten sei aus politischen und nicht aus persönlichen Gründen erfolgt?
Vielen Dank und viele Grüsse,
C. Russ
Sehr geehrter Herr Russ,
über den Ehrensold entscheidet nach geltender Rechtslage das Bundespräsidialamt und nicht der Haushaltsausschuss. Die Entscheidung kann weder durch die Bundesregierung noch den Bundestag oder eine andere Stelle der Bundesverwaltung aufgehoben bzw. geändert werden. Ansonsten stütze ich mich als Nicht-Jurist bei der juristischen Beurteilung des Sachverhaltes auf die Prüfung von unabhängigen Fachleuten.
Eine künftige Amtsausstattung für den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff lehne ich ab. Außerdem muss der Ehrensold für die Zukunft neu geregelt werden; dafür werde ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider