(...) Ebenso verhält es sich mit dem Mietendeckel. Er wird nicht für Neubauten gelten. (...)
(...) Zudem ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) am 1. (...) Die erste GrundlaDie erste Grundlaget die klargestellt werden mussrong>, dass Schuldner*in jeglicher Geldforderung immer nur eine (natürliche) Person sein kann. So ist es auch ausdrücklich in § 2 Abs. (...) Dann würde in dieser Wohnungsliste (dann datenbanktechnisch zwingend nach diesem Merkmal (...) ist das Bewohnen und gemeinschaftliche Bezahlen der gemeinsamen Wohnung. (...) Teil dieser Nebenpflicht ist eben auch die Weitergabe der Beitragskontonummer, die notwendig ist, damit die Beitragsschuld tatsächlich nur einmal entsteht. (...)
(...) Im Kern handelt es sich hier um zwei nicht zueinander passende Datenbanksysteme, die aufgrund der oben erwähnten Umstellung der Beitragszahlung von Person auf Wohnung dennoch miteinander abgeglichen werden: Rundfunk- und Meldedaten. Inwiefern die Bereinigung der Datenbanken der Landerundfunkanstalten und die Umstellung auf andere Anknüpfungspunkte erfolgreich war oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand geschaffen hat, kann ich nicht abschließend beurteilen. (...)