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Frage von Jan L. •

Frage an Carsten-Peter Brodersen von Jan L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Carsten- Peter- Brodersen

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Langhans

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Langhans,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.01.2012, gerne möchte ich Ihnen eine groben Abriss der in den letzten Jahren stattgefundenen Veränderung bei der Förderung von Biogasanlagen durch das Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) liefern.

In den ersten Jahren nach Verabschiedung des EEG ist es zu einer Fehlallokation im Bereich der Biogasanlagen gekommen. Aus Sicht der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung sollten Biogasanlagen als eine primäre Energiequelle genutzt werden. Durch die im EEG festgelegte Einspeisevergütung ist es für einige Landwirte attraktiver gewesen ihren Betrieb auf die Produktion von Energiepflanzen wie Mais umzustellen und die Lebensmittelproduktion zurück zu fahren.

Heute spricht man von dem Phänomen der Vermaisung der Landschaft. Daher hat man vor allem in der letzten Novelle des EEG verstärkt darauf geachtet im Bereich der Biogasanlagen das Augenmerk auf eine Nachhaltige Produktion zu setzen und den Bereich der Reststoffnutzung zu stärken. Der Einsatz von Mais als Energiepflanze wurde stark beschränkt.

Biogasanlagen haben nach der Gesetzgebung im EEG eine Bestandsgarantie von 20 Jahren. Eine weitere Absenkung der Subventionierung dieser Anlagen ist aus Sicht der FDP notwendig, denn das EEG muss an marktwirtschaftliche Strukturen angepasst werden.

Eine Einschränkung der Anzahl von Biogasanlagen wird nicht geben können. Diese wäre auch nicht mit Europäischen Recht nicht vereinbar, da jedem der die Voraussetzung zum Bau und Betrieb solch einer Anlage erfüllt diese auch genehmigt werden muss.

Aus meiner Sicht liegen die Vorteile von Biogasanlagen in den Rohstoffen die zur Produktion des Stromes genutzt werden. Nachwachsenderohstoffe sind die Energierohstoffe der Zukunft, sie werden auf lange Sicht die fossilen Rohstoffe ablösen müssen. Weiter können Biogasanlagen eine dezentrale Energienutzung unterstützen und auch in Bereich in welchem eine unzureichende Netzabdeckung herrscht für Netzstabilität sorgen. Denn ein großer Vorteil der Anlagen ist ihr relativ schnelle Reaktionszeit bei Schwankungen im Stromnetz.

Leider gibt es auch einige Nachteile bei der Nutzung von Biogasanlagen. In erster Linie ist hier die Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittelproduktion und Energiepflanzenproduktion zu betrachten. Ein Landwirt, der sich auf die Produktion von Energiepflanzen konzentriert hat, kann sich über 20 Jahre auf eine gleichbleibende Einnahme bauen, während ein Landwirt in der Lebensmittelproduktion auf den Markt angewiesen ist. Somit können bei der Energiepflanzenproduktion deutlich höhere Pachtpreise gezahlt werden.

Des Weiteren entstehen oft Monokulturen mit den vielen weiteren Problemen und bei einem verstärkten Anbau von Mais kommt es oft zu Schwierigkeiten mit Schwarzwild.

Zusammengefasst setzen wir uns dafür ein die Ausweitung von Biogasanlagen in den nächsten Jahren zu begrenzen.