Frage von Mark D. • 10.05.2016
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CDU
• 12.05.2016

(...) Um diese Vorgaben umzusetzen, hat die Bundesregierung ein Regelungspaket vorgelegt. Dieses sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. (...)

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CDU
• 11.05.2016

(...) Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist in den Regierungsentwürfen geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe wurde ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. (...)

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CDU
• 11.05.2016

(...) Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist aus meiner Sicht ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren notwendig. Auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es für ein Verbot vofür ein Verbot von Glyphosat aktuell keinenen Grund. Deshalb ist eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen zu befürworten. (...)

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CDU
• 27.01.2016

(...) In Anlehnung an Ihre Frage muss an dieser Stelle sehr offen und deutlich gesagt werden, dass dieser Schutz in der Silvesternacht in Köln und anderswo in unserem Land – leider – nicht funktionierte. Aus verschiedenen Gründen gab es Fehleinschätzungen bei der politischen und polizeilichen Führungen in Köln, die diese schrecklichen Taten begünstigten. (...)

Frage von Benjamin P. • 17.10.2015
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CDU
• 28.10.2015

(...) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kommunikationsinhalten sind eindeutig – sie werden regelmäßig nicht erfasst. Ein Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung oder das Post- und Fernmeldegeheimnisse erfolgt lediglich in Abwägung der Rechtsgüter und ist mit sehr hohen Hürden sowie klaren Regeln versehen. (...)

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