Frage an Carsten Labudda von Gudula D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Labudda,
ich wuesste gern, wie Sie zum Absolutheitsanspruch des Folterverbots stehen. Ich frage deshalb, weil mich die Tendenzen in der Diskussion, das absolute Folterverbot aufzuweichen, extrem beunruhigt, und weil vor einiger Zeit Oskar Lafontaine sich m.W. so geaeussert hat, dass das Verbot relativiert werden kann. Meines Erachtens ist das absolute Verbot von Folter, von dem es KEINE Ausnahme geben muss, ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems, und jegliche Aufweichung wuerde auch voelkerrechtlichen Normen widersprechen.
Fuer eine Stellungnahme waere ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Gruessen
Gudula Dinkelbach
Sehr geehrte Frau Dinkelbach,
Ich teile ihre Meinung bezüglich des absoluten Folterverbotes völlig. Das Verbot der Folter gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Zivilisation. Dabei will ich auch darauf aufmerksam machen, dass Folterungen leider immer noch stattfinden. Auch in Deutschland. Erst im letzten Jahr kam in Bremen ein junger Mann aus Sierra Leone zu Tode, als er von den dortigen Behörden mit Brechmitteln vollgepumpt wurde, weil ihm unterstellt wurde, er könne ein Kleindealer sein. Leider blieb der Aufschrei auf Bremen beschränkt. Gegen jegliche Folter wende ich mich und werde mich weiterhin wenden. Auch Oskar Lafontaine wird lernen müssen, dass missverständliche Äußerungen zu dieser Thematik in der Linkspartei keinen Platz haben.
Liebe Grüße,
Carsten Labudda