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Carolin Kirsch
SPD
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Frage von David S. •

Guten Tag Frau Kirsch, Werden Sie sich für eine Prüfung für ein Partei-Verbot der AfD einsetzen?

Diese Petition für eine Prüfung eines AfD Verbots hat bereits über 350.000 Unterschriften sammeln können. Tendenz steigend. https://innn.it/afdverbot

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SPD

Die hohen Zustimmungswerte der AfD in den aktuellen Wahlumfragen und zeitgleiche Radikalisierung der Partei ist sehr beunruhigend. Die SPD-Landtagsfraktion hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die AfD in jeder Hinsicht politisch zu bekämpfen und ihr im Landtag mit aller Schärfe entgegenzutreten. Damit stehen wir fest in der Tradition unserer Partei. Menschenfeindliche und antidemokratische Gesinnungen dürfen in unserem Land keinen Platz haben, Faschismus darf sich nie mehr wiederholen! Jedes Nachgeben gegenüber solchen Kräften ist kategorisch auszuschließen! Für diesen Kurs stehen ich und meine gesamte Fraktion ein.

Unser primäres Ziel ist es deshalb, die AfD politisch zu stellen, ihre Hetze zu bekämpfen und ihre Verschwörungstheorien zu entkräften, damit sie zukünftig erst gar nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.

Nach einer Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassung 2021 muss aber auch über ein Parteiverbotsverfahren diskutiert werden.

Im Vorfeld muss man sich jedoch über folgende nicht unerhebliche Gesichtspunkte im Klaren sein:

Das Parteiverbotsverfahren ist „schärfste Schwert“ einer wehrhaften Demokratie, das nur im äußersten Notfall genutzt werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür sehr hohe Anforderungen und Hürden gesetzt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht die öffentliche Verbreitung verfassungsfeindlicher und antidemokratischer Ideen nicht aus, um eine Partei verbieten zu können. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren muss vielmehr festgestellt werden können, dass eine  Partei systematisch und planvoll daran arbeitet, die freiheitliche und demokratische Grundordnung abzuschaffen und dass gewichtige und konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie damit erfolgreich sein könnte.

Viele Verfassungsrechtler sehen es derzeit als ungewiss an, ob die AfD trotz ihrer zunehmenden Radikalisierung diese hohen Hürden für ein Verbot bereits erreichen würde.

Während eines Verbotsverfahrens würde sich die AfD mit ziemlicher Sicherheit als vermeintliches Opfer und als Märtyrerin darstellen und damit bei Wahlen auf Stimmenfang gehen. Bei einem Scheitern könnte sie sich dann als eine vom höchsten Gericht ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Fahnen heften. Diese möglichen Auswirkungen müssen alle sehr sorgfältig abgewogen werden, damit ein Verbotsverfahren nicht scheitert und die AfD letztendlich mehr stärkt als dass es ihr schadet.

Maßgeblich für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ist letztendlich, das eindeutige Beweise vorgebracht werden können, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein Parteiverbot genügen. Ich stimme mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.

Ich persönlich werde – soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind – ein Parteiverbot unterstützen und mich in diesem Sinne auch in meiner Fraktion positionieren.

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