Wie treiben Sie in Hamburg die formelle "Gleichartigkeit" der beruflichen Bildung konkret voran?
Sehr geehrte Frau Veit,
der Bundes-CDU Antrag zur rechtlichen Verankerung des DQR wurde von der Berliner Ampel abgelehnt. Wie treiben Sie nun die formelle "Gleichartigkeit" der beruflichen Bildung mit den Berechtigungen der Hochschulabschlüsse insbesondere als Laufbahnzugang gehobener/höherer Dienst in der FHH oder über den Bundesrat voran?
Wie werden Sie nun die Gleichwertigkeit der beruflichen faktischen dritten Aufstiegsfortbildung oberhalb von ISCED 655, DQR 6 und den 4 halbjährigen Fachschulabschlüssen vorantreiben. Diese faktischen Abschlüsse sind weder im neuen Berufsvalidierungsgesetz, noch im Schaubild des BIBB oder im FHH-Schulgesetz berücksichtigt.
M.E. ist eine "Gleichartigkeit" der beruflichen Bildung neben den Hochschulabschlüssen lt. GG33(5).
Wie werden Sie die Deckelung der beruflichen/behördlichen Bildung den faktischen höheren Qualifikationen anpassen?
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Gerne höre ich von Ihnen.