Frage an Carola Veit von Adelbert R. bezüglich Familie
Sehr verehrte Frau Veit,
dier CDU Bundesreg. unter Helmut Kohl ist das heutige Kindergeld eingeführt worden, welches höchst unsozial ist. Das BVerfG hat die Freistellung des Existenzminimums von Kindern erst anmahnen müssen, bevor der Gesetzgeber etwas unternehmen musste. Es gibt in D Kinder erster und zweiter Klasse. Dies konkretisiert sich am Kindergeld. Normal erhält man bei bis zu 3 Kinder je 154 € pro Monat. Bei der Steuerveranlagung wird dies mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Hierbei erhalten Spitzenverdiener zurzeit ca. 230€; (154€ Kindergeld + 76€ Steuerkomponente)/ Kind / Monat.(Kinderfreibetrag x
Grenzsteuersatz+Solz.) Wo ist die Gleichbehandl. gem GG? In D haben wir zur Zeit 2.6Mio Kinder unter 18, die in Armut leben -von insgesamt rund 10 Mio . Das hat u.a. auch seinen Grund darin, daß SGB II (Hartz IV-Empfänger) das Ki-Geld auf die Leistung angerechnet bekommen. Das bedeutet konkret, daß der jew. Regelsatz von 208 €(über 14J. 278€) um 154 € gekürzt wird. Freibeträge gibt es dort nicht, wohl aber bei den Einkünften (100€ bleiben anrechnungsfrei). Warum kann dies bei dem Ki-geld nicht analog angewendet werden?
Ist die Kindergeldregelung nicht verf-widrig bzgl dem Gleichheitsgrundsatz?
In D sind 45 % der Neuwagenzulassungen Firmenwagen. Diese werden Steuersubventioniert (Mercedes,Porsche,BMW etc.) allerdings ist hierfür das Geld vorhanden.
Hier geht es um zig Milliarden EURO an öff.. Steuergeldern, die für die Unternehmen bestimmt sind. Ich glaube nicht, dass z.B. mehr verkauft wird, wenn der Manager, Leitende Angestellte einen der o.g. teuren Pkw fährt. Es muß ein Limit des Betriebsausgabenabzug der Firmenfahrzeuge bzgl. der Anschaffungskosten Brutto von z.B. 28.000 € (incl Umsatzsteuer) eingeführt werden. Warum soll der Luxus unserer sogenannten "Spitzenmanager" weiterhin steuersubv. werden, während der SGB II,Rentner und geringverdienende Familien darben.
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüssen
Adelbert Ringwald
Dipl. Betriebswirt BA