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Carola Veit
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Frage von Peter R. •

Frage an Carola Veit von Peter R. bezüglich Recht

Nur mal angemerkt!
Ich selbst kann für mich und meine Familie eben nicht die Austrittsgebühr leisten(Harz 4) und muß aus diesen Grund gegen meinen Willen in dieser religiongemeinschaft verbleiben.
Das wiederum ist wohl ein Eklatanter verstoß gegen artickel 4 des Grundgesetzes so wie Artikel 137 WRV und mir Fallen noch etliche Grund und Landesrechte ein die dieses bestätigen.
Ich strebe zur Zeut eine Klage gegen das Land NRW an , weil besagt Gebühr eben nicht so unerheblich ist wie man uns Glauben machen möchte.
wenn es dem Land NRW zu teuer ist diese Verwaltungsaufgaben für die Kirchen auszuüben müßte da nicht das Land diese gebühren von den Kirchen einfordern? und eben nicht von den Austrittwilligen.
Hier versucht man wohl im Zuge der "Ratzinger" Wahl kondulent die austritte zu Minimieren und verletzt dabei Gedankenlos das recht auf Relgionsfreiheit in erheblichen Maße!!!
Mir Persönlich bereitet es große Not in einen Kirche zwangsweise sein zu müssen, es hat meine Hochzeit verhindert und meine Beziehung erheblich geschadet.
Dennoch währen diese Gebühren in meiner Familie leider zusammengerechnet weit über 120 Euro die wir nicht tragen können.
Ich fühle mich in meiner Religionsfreiheit erpresst und durch die Gebühren entrechtet.

Peter Reinartz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reinartz,

ich werde Ihre Hinweise bei künftigen Diskussionen zu diesem Thema gern berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß,

Carola Veit

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