Frage an Carola Veit von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Veit
Darf die Hamburger Ausländerbehörde schalten und walten, wie es beliebt, oder gibt es bindende Gesetze und Verordnungen?
Ich beziehe mich auf nachfolgenden Artikel, dessen Inhalt in unterschiedlichen Medien erschienen ist:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-10/adil-yigit-journalist-deutschland-ausweisung
Wie kann es sein, dass ein ausländischer Bürger, der längst das Recht auf eine Aufenthaltsberechtigung, bzw. sogar ein Recht auf Einbürgerung gehabt hätte oder hat, nie straffällig geworden ist, ausgewiesen werden soll, weil er von der im GG verbrieften Meinungsfreiheit Gebrauch macht?
In der Mopo: „Als Gründe für die Ausweisung geben die Mitarbeiter der Behörde an, dass er nicht erwerbstätig sei und die „familiäre Lebensgemeinschaft“ mit seinen deutschen Kindern nicht mehr bestehe“
https://www.mopo.de/hamburg/deutschland-weist-adil-yigit-aus-hamburger-erdogan-kritiker---ich-habe-grosse-angst--31506306
Ist es nicht normal, dass Kinder aus geschiedenen Ehen nicht immer in „Lebensgemeinschaft mit einem Elternteil leben?
Straffällig gewordene Schwerverbrecher kriegen hier Schutz vor Abschiebung weil sie in der Heimat gefoltert werden können und dieser Mann wird der Folter ausgeliefert?
Mich wundert nicht, wenn Volksparteien das Vertrauen der Bürger verlieren. Herrn Steffens konnte ich leider nicht die Frage stellen.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
gerade weil es Gesetze und Regelungen gibt, kann die Ausländerbehörde
nicht schalten und walten, wie sie will. In dem Moment, in dem die
Gründe für den Aufenthalt entfielen, musste die Behörde nach bestehender
Rechtslage die Verlängerung des Aufenthaltsstatus auf der bisherigen
Basis verweigern. Herrn Yigit wurde der Aufenthalt daher nun aufgrund
humanitärer Gründe gewährt. Unter anderem finden Sie entsprechende
Information in diesem Link:
https://www.tagesspiegel.de/meinung/adil-yigit-hamburger-journalist-der-mann-der-erdogan-aergerte-soll-bleiben/23244466.html .
Mit freundlichen Grüßen, Carola Veit.