Frage an Carola Veit von Tanja G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Veit,
aus einer Untersuchung der Universität Bielefeld - http:www.lvz-online.de/download/dokus/Expertise.pdf - ergibt sich:
Über ganz Deutschland hinweg ist die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bei Christen größer als bei Konfessionslosen.
Handeln Abgeordnete verantwortungsbewußt, wenn sie vor diesem Hintergrund für Privilegien der beiden großen Christenkirchen mitverantwortlich werden?
Haben sich Ihre Feststellungen bestätigt, dass den Staatskirchenverträgen eine Beendigungsmöglichkeit fehlt?
Falls nein: Unter welchen Voraussetzungen können die Verträge auch gegen den Willen der Kirchen geändert bzw. gekündigt werden?
Wie verhalten Sie sich, wenn zukünftig andere Religionsgemeinschaften und Konfessionslose die Gleichbehandlung bei Sendezeiten im NDR einfordern?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
wer Menschenfeindlichkeit "gruppenbezogen" untersuchen will, beweist damit zuallererst, dass er es mit der Menschenfreundlichkeit nicht sonderlich genau nimmt - wollen Sie mich allen Ernstes überreden, zu derartigen pauschalen Gruppenverurteilungen Stellung zu nehmen?
Was die Kündigungsmöglichkeiten angeht, so sind sie wohl umstritten - wenn die Geschäftsgrundlage entfallen sollte, sind die Verträge kündbar.
Über die Sendezeiten im NDR schließlich entscheiden die dortigen Redaktionen, der Rundfunkrat und notfalls die zuständigen Gerichte - ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Veit