Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Veit,
von Ihnen kommen - das ist bei Anderen nicht immer so - inhaltsreiche und sachkundige Antworten.
Laut taznrw vom 24.3.06 liegen Bayern und Hamburg bei den Kirchenaustrittsgebühren mit 31 Euro an der Spitze der Bundesländer.
Die Gebührenhöhe soll sich am Verwaltungsaufwand orientieren. Gibt es eine Untersuchung (wann und von wem durchgeführt?), die zu diesem Betrag führte?
Müssen bei 14-Jährigen die Eltern die Gebühr bezahlen?
Wenn weder die Eltern noch die 14-Jährigen dies können und es keine Befreiung gibt: Ist es rechtmäßig, wenn dann den 14-Jährigen das Recht der Religionsmündigkeit vorenthalten wird?
Bei Verneinung der Rechtmäßigkeit: Sind Gebührenregelungen ohne Befreiungsmöglicheit rechtswidrig (Vorrang des Bundesrechts)?
M.E.(kein Jurist) sind die Eltern zahlungspflichtig, weil sie sich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch für díe Rechte ihrer Kinder einsetzen müssen.
Hinzu kommt: Die Handlung (Anmeldung zur Taufe) der Eltern war ursächlich für die Notwendigkeit des Kirchenaustritts.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
ganz ehrlich: Das weiß ich nicht. Wenn es so wäre, dass die Religionsmündigkeit der 14jährigen (und das Recht zum Kirchenaustritt) die Eltern belasten würde, wäre ich dafür, dies zu ändern.
Ich werde mich gelegentlich darüber informieren und Ihnen das Ergebnis weitergeben.
Mit freundlichem Gruß,
Carola Veit