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Carola Veit
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Veit,

am 17.1.06 wiesen Sie in Abgeordnetenwatch auf Privilegien der Kirchen in den Staatskirchenverträgen hin. Privilegien der Kirchen bedeuten eine Ungleichbehandlung zu Lasten der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit in Hamburg.

Im Verfassungsausschuss werden am 11.4.06 zwei von den Kirchen benannte Personen Rederecht haben. In der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit gibt es hochqualifizierte Fachleute wie zum Beispiel Dr. Carsten Frerk aus Hamburg. Wurde er nicht eingeladen? Sollen unbequeme Argumente nicht zur Sprache kommen? Wird es aus Sicht der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit eine unfaire Veranstaltung?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

in der morgigen Sitzung des Verfassungsausschusses (17 Uhr, Raum 186 im Rathaus) sind bisher folgende Auskunftspersonen benannt: Prof. Dr. Dr. Freiherr von Campenhausen, Dr. Hans Michael Heinig und Prof. Dr. Ludwig Renck.

Die SPD-Fraktion hat Herrn Dr. Heinig benannt. Er ist Staatskirchenrechtler aus Heidelberg und wird uns hoffentlich zu allen vertraglichen und verfassungsrechtlichen Fragen kompetent antworten können. Wir hielten es für sinnvoll, keinen erklärten Befürworter oder Gegner der Verträge zu benennen. Aber seien Sie versichert, dass jedenfalls ich mir die Argumente von Herrn Frerk ebenso zu Gemüte geführt habe, wie ich auch Ihre kritischen Fragen meistens als anregend empfunden habe.

Morgen wird es ja zunächst darum gehen, dass Fachleute uns die Angelegenheit noch etwas erhellen. In einem weiteren Termin werden die morgigen Ergebnisse dann mit dem Senat (und unter den Parteien) erörtert. Mit großer Sicherheit wird die CDU-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit für eine Zustimmung zu den Verträgen sorgen, ganz egal, wie sich SPD und GAL verhalten. Uns geht es aber auch darum, über die absehbaren Folgen der Verträge (einfachgesetzlicher oder finanzieller Art) mehr Klarheit zu erlangen. Auf die schriftlichen Kleinen Anfragen meines Fraktionsvorsitzenden hatte der Senat bisher stets geantwortet, finanzielle Auswirkungen hätten die Verträge keine. Das glauben wir nicht. Was den Wegfall des Eigenanteils im Kita-Bereich angeht, ist es übrigens so, dass dies bereits unabhängig von den Kirchenstaatsverträgen zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart worden ist.

Freundlich grüßt
Carola Veit

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