Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Veit,
Sie teilten im Internet mit: Am 18.1.06 soll die Bürgerschaft die Verträge mit den Kirchen ratifizieren.
Ihre Kleine Anfrage (Auswirkungen auf Kitas) vom 6.1.06 ist wichtig und sehr gut formuliert.
Aber: Wurde sie zu spät gestellt?
Auch Sie halten es für möglich, dass die Übernahme des kirchlichen Kita-Anteils sich nachteilig auswirken wird.
Die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland stellte fest: Wenn die Kirchen ihre Leistungen reduzieren, provozieren sie KIRCHENAUSTRITTE.
Auch Hamburger Kita-Eltern werden sich die Frage stellen: WARUM NOCH KIRCHENSTEUER?
Deshalb: Tun Bürgerschaftsabgeordnete den Kirchen wirklich einen Gefallen, wenn sie den Staatskirchenverträgen zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Hallo Herr Reth,
es ist richtig, dass die Verträge am kommenden Mittwoch auf der TO der Bürgerschaft stehen. Allerdings gibt es mehrere Anträge, die Verträge vor einer inhaltlichen Abstimmung zunächst zur Beratung in diverse Ausschüsse zu überweisen. So wird die SPD-Fraktion die Überweisung in den Kinder-, Familien-, Jugendausschuss beantragen, um dort das Kita-Thema zu hinterfragen. Voraussichtlich wird zumindest eine Überweisung in den Verfassungsausschuss erfolgen, denn das möchte die CDU-Fraktion.
So wird es vermutlich noch einige Wochen dauern, bis die endgültige Abstimmung in der Bürgerschaft ansteht.
Insofern haben wir die kleine Anfrage dann auch zur Vorbereitung der weiteren, auch fraktionsinternen, Beratung gestellt, und werden auch noch ausreichend Zeit zur Auswertung haben.
Strittig und schwierig ist ja bei den Verträgen nicht nur der künftige Anspruch der kirchlichen Einrichtungen auf Förderung nach den gleichen Bedingungen wie andere staatliche oder freie Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, welcher u.a. den Fortfall des Kita-Eigentanteils bedeutet.
Der Vertrag sieht ja z.B. auch vor, beim schulischen Religionsunterricht den bisherigen interreligiösen Unterricht ("Religion für alle") abzulösen durch - salopp ausgedrückt - religiöse Indoktrination auf Staatskosten. Das mag ja in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen, gibt aber auch eine gute hanseatische Tradition preis - ein wenig achtlos und undurchdacht, wie mir scheint. Aber vielleicht belehren uns die Beratungen ja eines Besseren!
Dann gibt es noch Privilegien bei der Stadtentwicklung, dem Denkmalschutz, dem Datenschutz und an einigen anderen Stellen. Vielleicht ist dies alles gut und richtig und begründbar - auf den ersten Blick drängen sich zumindest Zweifel auf.
Schließlich - ein ganz wichtiger Punkt - fehlt dem Vertrag die Beendigungsmöglichkeit, er unterliegt weder bürgerlichem Recht, noch Verwaltungsrecht oder Völkerrecht.
Die zahlreichen im Vertrag festgeschriebenen Privilegien und Subventionierungen werden nie wieder entzogen werden können. Dabei enthält der Vetrag keine einzige Verpflichtung der Kirche - es gibt ausschließlich Verpflichtungen für die Stadt Hamburg.
Vielleicht gibt es für all das gute Gründe - aber die wollen wir dann gegebenenfalls gern erst einmal kennenlernen, bevor wir in unserer Fraktion zu einer Meinung kommen. Insofern müssen Sie bitte weiterhin Geduld haben.
Es grüßt Sie
Carola Veit.
Hallo Herr Reth,
die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie heute auf meiner Homepage.
Gruß, Carola Veit