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Carola Veit
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Veit,

wenn Sie sich für Familien, Kinder und Jugendliche einsetzen, können Sie sich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht herumdrücken.

Die finanziellen Zuwendungen an die beiden Kirchen werden in den Staatskirchenverträgen als feste Größen behandelt. Später können diese Zuwendungen anderen Gemeinschaften nicht verweigert werden.

Frage 1: Trifft es zu, dass die unkalkulierbaren Auswirkungen auf den Haushalt (durch das Hinzukommen von Leistungen an Andere) nicht zur Kündigung der jetzigen Staatskirchenverträge berechtigen?

Frage 2: Machen sich Abgeordnete, die jetzt nicht alle Möglichkeiten - Anrufung des Landesverfassungsgerichts, Anrufung des Rechnungshofs - ausschöpfen, mitschuldig, wenn später die jetzt verursachten Mehrausgaben zu Lasten der Bereiche Bildung und Soziales gehen?

Frage 3: Was werden Sie tun?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

ich bin - wie auch alle Sachverständigen in der Anhörung - der Meinung, dass wir meilenweit, also Jahre und Jahrzehnte, davon entfernt sind, dass die FHH mit anderen Religionsgemeinschaften ähnliche Vereinbarungen trifft.

Für mich ist das übrigens ein wesentlicher Kritikpunkt: ich finde, es wäre wesentlich wichtiger für unsere Stadt, wenn sich der Senat auch nur annähernd so intensiv mit den Schwierigkeiten rund um ein gedeihliches Miteinander beispielsweise mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft bemühen würde.

Ich habe im Verfassungsausschuss den Verträgen nicht zugestimmt. Wann das Thema im Plenum auf die Tagesordnung kommt, ist nicht absehbar - hier ist der CDU-Senat Herrin des Verfahrens.

Mit freundlichem Gruß

Carola Veit

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