Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Veit,
zum Staatskirchenvertrag, dem Wegfall des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils und Ihrer Antwort an Herrn Halfmann:
Zur Frage 1: Die kirchlichen Träger können durch die Kirchen wesentlich besser unterstützt werden als andere Träger von den Wohlfahrtsverbänden.
Geben Sie zu, dass deshalb eine Gleichstellung unberechtigt wäre?
Zur Frage 2: Hamburg ist schon seit langem kein
"christlich geprägter Kulturraum" oder sind nach
Ihrer Meinung die Feststellungen in der auch Ihnen übersandten Stellungnahme der "Verbandes der freien Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V." falsch?
Zur Frage 3: Wissen Sie wirklich nicht, dass die meisten sozialen Leistungen der Kirchen ganz oder fast vollständig von Anderen (Leistungsempfänger, Staat) finanziert werden?
Zur Frage 4: Ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit leisten auch andere Religionsgemeinschaften und Vereine. Ist Ihnen nicht bekannt, dass diese aber nicht annähernd so massiv wie die Kirchen vom Staat finanziell unterstützt werden?
Wie - bitte konkret! -sollen die Mehrkosten durch den Wegfall des kirchlichen Kita-Anteils - jährlich
rund 5 Millionen Euro - finanziert werden?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
zu 1.: Nein.
zu 2.: Ich teile Ihre Auffassung nicht.
zu 3.: Das kommt darauf an, wie Sie "soziale Leistung" definieren.
zu 4.: Ist mir bekannt. Ich schließe daraus aber nicht, dass nun die Kirchen schlechter, sondern die anderen Einrichtungen besser gestellt werden sollten.
Zu Ihrer Nachfrage: Ich habe mich nicht für den Wegfall des Kita-Eigenanteils ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Veit