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Carola Veit
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Carola Veit von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Veit,
vielen Dank für Ihren Hinweis - vom 30.09.2013 hier - auf den Juristen-Merksatz "Ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein.".
Mich interessiert, wie Sie zu den gem. FamFG und SGB VIII vorgesehenen "Anhörungen" von Kindern in Sorgerechtsstreitigkeiten (und anläßlich der Beratungsangebote und der Mitwirkung von Jugendamtsbediensteten in familienrechtlichen Verfahren) stehen, in denen es ja letztlich darum geht, ob einem Elternteil ggf. eine Sorgerechtskompetenz zu- oder abzusprechen ist.
Meine - durch mehrere Personen an mich herangetragenen (Link 1) - Fragen betreffen die Aufklärung durch Verfahrensbeistände, Jugendamtsbedienstete und Richter sowie den Sachzweck und die Brauchbarkeit solcher "Anhörungen" bzw. Datenerhebungen:

1. Wer könnte "nebenbei" einschätzen, ob ein nicht geschäftsfähiges Kind versteht, worum es eigentlich geht, es also "angemessen beteiligen"?

2. Wer könnte und wer muß das Kind rechtserheblich über sein Recht zu schweigen aufklären?

3. Darf das Kind den Ausfragenden (z.B. den Richter, der es mit in ein Nebenzimmer nimmt) von seiner gesetzlichen Schweigepflicht entbinden?

4. Wie beurteile Sie die Zuverlässigkeit der Aussagen geschäftsunfähiger Kinder allgemein?

5. Wie verhält es sich mit der Befugnis zur Entbindung von der Schweigepflicht z.B. des Richters in Bezug auf Drittgeheimnisse (zumal Privatgeheimnisse der Eltern), welches das geschäftsunfähige Kind im Nebenzimmer ausplaudert?

6. Wer trägt das Haftungsrisiko für den Fall der Verwirkung, wenn das Kind z.B. Familiengeheimnisse ausplaudert oder Daten schlicht erfindet bzw. erfundene Daten weitergibt z.B. an einen Richter und somit z.B. einem Elternteil "in den Rücken fällt", sich nicht pflichtgemäß an seine Beistandspflichten hält (§ 1618a BGB) und sich - als "Bote" - zum Plaudern verführen läßt?

Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dipl_med_wilfried_meissner-1031-74189--f399522.html#q399522

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Meißner,

eine verantwortungsgerechte Replik auf Ihre Frage würde keine politische Meinung, sondern ein sorgfältig zu entwickelndes Rechtsgutachten erfordern, denn Sie begehren in erster Linie eine Rechtsauskunft zu Fragen, die die Auslegung von Bundesgesetzen betreffen. Dafür ist dieses Forum nicht der geeignete Ort.

Mit freundlichem Gruß,
Carola Veit

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