Bei den IHKn gibt es keine Beteiligung von Beschäftigten an den Gremien. In den HWKn dagegen schon. Geht die Regelung der Handwerksammern für Sie in Ordnung, oder sehen Sie einen Änderungsbedarf?
Die Handwerksordnung legt fest, dass Unternehmer und Gesellen Mitglied der Kammern und somit dort wahlberechtigt sind. Ungelernte hingegen nicht.
Bei den IHKn sind Beschäftigte gänzlich von Mitgliedschaft und somit auch (Wahl)Beteiligung ausgeschlossen. Nun sind Sie ja auch Teil der Gesetzgebung,
▪ Lehnen Sie die entsprechende Regelung in der Handwerksordnung ab, welche die Beteiligung der Beschäftigten an den Gremienwahlen vorsieht?
▪ Oder geht es für Sie in Ordnung, dass demnach zwar Gesellen an den Wahlen teilhaben dürfen, ungelernte Arbeiter hingegen nicht?
▪ Beziehungsweise, werden Sie hinsichtlich entsprechender Änderungen zur Gleichstellung der Beschäftigten des Handwerks in den Gremien der Handwerkskammern aktiv werden?
▪ Oder streben Sie (andersherum) gar eine Abschaffung der Wahlrechte von Beschäftigten an (analog zum System in den IHKn)?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Sehr geehrter Herr I.,
für Ihre Frage möchte ich Ihnen danken.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen habe ich mich dazu entschlossen, Ihre Fragen persönlich und nicht mittels einer Plattform zu beantworten.
Seitdem ich mich politisch engagiere, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises und der gesamten Bundesrepublik in hohem Maße und pflege diesen auch. Eine möglicherweise anonyme Kommunikation behindert eine offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte.
Aus diesem Grund möchte ich Sie freundlich einladen, Ihre Fragen direkt an "carl-julius.cronenberg@bundestag.de" zu richten und bitte nochmals um Verständnis.
Auf Ihre Anfrage freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Julius Cronenberg