Carl Friedrich Brüggemann
FDP
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Carl Friedrich Brüggemann von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di - OV für den Landkreis Leer, im Dezember 2012
Offener Brief
an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss.
Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen.
Wir sind der Ansicht:
Mitternachts-Shopping und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?

2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss?
Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?

3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

Antwort von
FDP

zu 1. Die Die Mitternachtsshoppings in Leer sind ganz offensichtlich ziemlich erfolgreich. Sie werden von vielen Menschen aus nah und fern - aus eigenen Stücken, also freiwillig - genutzt, um nach Leer zu kommen, auch um hier einzukaufen oder aber lediglich die Innenstadt und die Altstadt zu besuchen, u.a. mit Ausgaben in der Gastronomie. Verlängerte Öffnungszeiten dieser Art sind Aktionen bzw. "Events" und müssen als solche natürlich dosiert und mit Bedacht geplant und durchgeführt sowie durch weitere Angebote flankiert und unterstützt werden.
Das scheint der Kaufmannschaft in Leer ganz besonders gut zu gelingen. Auch die Arbeitnehmer profitieren davon.

Zu 2. Nein, ich sehe mit der FDP keinen Bedarf das Ladenschlußgesetz wieder zu entliberalisieren, indem man die möglichen Zeiten für den Verkauf wieder stärker einschränkt.
Insbesondere sehe wir den wichtigen gesetzlichen Sonntagsschutz gewahrt, wenn nur 4 verkaufsoffene Sonntage mit wenigen Stunden Öffnung jährlich erlaubt sind, davon keine Adventsonntage; denn an denen darf ja nicht geöffnet werden.

Zu 3. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass beispielsweise am 3. Oktober als nationalem Gedenk- und staatlichem Feiertag vor Ort eine dezentrale Feierkultur entwickelt wird jenseits des Shoppings.
Damit gäbe es eine Alternative zum Shopping am 3. Oktober!

Mit freundlichem Gruß

Carl Friedrich Brüggemann