Frage an Carl-Christian Dressel von Timo S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dressel,
als Abgeordneter eines Wahlkreises sollte Ihnen doch eigentlich an Ihren Wählern etwas liegen..Warum stimmen Sie dann gegen die Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale?
Gerade in den Landkreisen KC/LIF/CO pendeln sehr viele Bürgerinnen und Bürger täglich längere Fahrstrecken!
Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, zeitgleich im Aufsichtsrat der SÜC zu sitzen, und Mitglied im Beirat der Bundenetzagentur zu sein. Zitat Bundesnetzagentur:"Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen."
So ein Spagat zwischen den Interessen der Energieversorger und des Schutzes der Verbraucher scheint mir unmöglich. Da müsste man schon Superman sein!
Sehr geehrter Herr Stärker,
vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.
Zu Ihrer ersten Frage:
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich die Wiedereinführung der Pendlerpauschale immer vehement befürwortet habe.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn der Diskussion an für den Erhalt der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer eingesetzt, alle Versuche in diese Richtung wurden jedoch von CDU und CSU in der Koalition abgelehnt.
In der von Ihnen angesprochenen Abstimmung habe ich mich nicht gegen die Pendlerpauschale ausgesprochen, sondern gegen den Schaufensterantrag der PDS/„Linken“ gestimmt.
Der PDS ging es nur darum, das Thema kurz vor der bayerischen Landtagswahl auf die Tagesordnung zu setzen. Zudem war es nicht sinnvoll, im September 2008 eine Regelung zur Pendlerpauschale zu treffen, da das Bundesverfassungsgericht sich zu dieser Zeit mit der Problematik beschäftigt hat und ein Urteil für Ende 2008 erwartet wurde.
So war die Position der SPD, das Urteil abzuwarten und dann eine verfassungskonforme und vorteilhaftere Regelung zu beschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2008 tatsächlich entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, weil es mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes unvereinbar ist. Dies entspricht auch meiner verfassungsrechtlichen Einschätzung, wie ich sie am 25. September 2008 im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben habe.
Der Bundestag hat im März ein Gesetz beschlossen, mit dem der Rechtsstand von 2006 vollständig wiederhergestellt wird. Zusätzlich können jetzt auch die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend gemacht werden, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen und Kosten eines Unfalls, der sich auf dem Arbeitsweg ereignet hat, als außergewöhnliche Aufwendungen zusätzlich zur Pauschale geltend gemacht werden.
Der Gesetzentwurf wurde auf Vorschlag der SPD eingebracht und ich habe selbstverständlich für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale mit noch vorteilhafteren Regelungen für Pendler gestimmt. Die SPD wollte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort Rechtssicherheit schaffen, die Finanzpolitiker der Union haben sich einer schnelleren Lösung jedoch verweigert!
Zu Ihrer zweiten Frage:
Ich bin nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrates der SÜC.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB