Carl-Christian Dressel
SPD
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Frage von Edmund O. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Edmund O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

diese Frage stelle ich an Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises und gleichzeitig als stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschuss.

Ich arbeite seit über 20 Jahren in der IT und weiß um Chancen und Risiken der elektronischen Datenverarbeitung gut Bescheid. Nicht erst seit der umstrittenen Wahl von George W. Bush zum Präsidenten der USA verfolge ich aufmerksam die Berichte über elektronische Wahlverfahren in der Fachpresse. Diese Berichte sind zum größten Teil sehr kritisch, da elektronische Verfahren entweder das Wahlgeheimnis oder die Nachvollziehbarkeit durch einfaches Nachzählen in Frage stellen. Gleichzeitig öffnen elektronische Wahlsysteme dem Betrug durch Spezialisten oder Insider Tür und Tor.

Wie stehen Sie zur Zulassung von Wahlcomputern (Touchscreens, etc.)?

Mit freundlichen Grüßen
E. Ott

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ott,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Gerne beantworte ich als Ihr Wahlkreisabgeordneter sowie als zuständiger Berichterstatter Ihre Anfrage. Grundsätzlich teile ich die von Ihnen geäußerte Sorge vor der Manipulierbarkeit des Wählerwillens. Ich glaube jedoch auch, daß sich diese Sorge nicht ausschließlich an der Frage der Wahlgeräte festmachen sollte. Grundsätzlich bietet jedes Auszählverfahren Ansatzpunkte für Betrug. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht.

Die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt. Ferner unterliegen sie ständiger Überprüfung. Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei zurückliegenden Wahlen sind nie geäußert worden. Von der einfachen Handhabung der Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht und begrüßen deren Einsatz. Aufgrund dieser Tatsachen hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Nun gilt es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, der ich nicht vorgreifen möchte

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB