Carl-Christian Dressel
SPD
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Frage von Alexander W. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Alexander W. bezüglich Recht

Hallo Herr Dressel,

gerne wüste ich von Ihnen wie sie sich die Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes bezüglich der möglichen einrichtung von Messerverbotszonen vorstellen?
http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605924.pdf

Bekämft diese Gesetzesänderung nicht nur die Symtome?
Und lässt die wahren Ursachen von Jugendkriminalität weiter unbearbeitet?

Wie sollen diese Zonen gekennzeichnet werden ?

Was wäre im folgenden Fall, wenn der Bahnhof FFM eine Verbotszone wäre:
Ich fahre mit dem Zug von CO. nach Hannover, und müsste in Frankfurt aufgrund technischer Probleme den Zug wechseln.
Würde ich mich dann Strafbar machen wenn ich ein Taschenmesser für die Brotzeit dabei hätte ?

Sind es nicht gerade die Städte mit offer Drogenszene, und freizügigen Rotlichtvierteln die besondere Probleme haben ?
Sollte es nicht Aufgabe des Saates sein gerade solche "Problemviertel" zu verhindern ?

Ebenso wie der "Schnellschuss" bezüglich des Waff.Gesetz nach ERFURT, die ereignisse in Coburg nicht verhindern konnte, kann eine solche Regelung die Kriminalität reduzieren.

Menschen die bereitwillig andere Menschen schwer verletzen, oder gar töten, werden sich von solchen Gesetzen nicht abschrecken lassen.

Gerade von Ihnen als Jurist würde ich mir eine adäquate Antwort erhoffen.

Mit freundlichen Grüssen, Alexander Wittig

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wittig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Leider komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, eMail,) mit höherer Priorität bearbeiten muss.

Zu Ihrer Frage:
Inzwischen hat der Deutsche Bundestag die Änderungen des Waffengesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 16/8224) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Die Regelungen, die das Gesetz nun trifft, schränken das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge im öffentlichen Raum ein. Ausnahmen für Anscheinswaffen werden weiter gelten. Darüber hinaus wird das Führen bei berechtigtem Interesse, d.h. bei Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck erlaubt sein. Diese Regelungen sind meines Erachtens notwendig, um der Gewaltkriminalität entgegen zu wirken. Damit wird einerseits ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit in unserer Gesellschaft geleistet. Andererseits werden legale Waffenbesitzer (z.B. Jäger, Schützen und Sammler) nicht beeinträchtigt. Auch dies erscheint mir sehr wichtig.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie auch die Ursachen von Jugendkriminalität an. Ich möchte Ihnen diese Fragen folgendermaßen beantworten: Sozialdemokratische Politik zielt darauf ab, der Jugendkriminalität präventiv zu begegnen, beispielsweise durch die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, durch bessere Betreuungsangebote und durch die Stärkung und Förderung der Jugendarbeit insgesamt. Persönlich setze ich mich bereits seit Jahren für diese Ziele ein – bitte informieren Sie sich darüber auch über meine Homepage ( http://www.carl-christian-dressel.de ).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB