Carl-Christian Dressel
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Frage von Heiko A. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Heiko A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dressel,
zur Zeit wird das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpronographischem Material im Internet lebhaft diskutiert. Insbesondere da zu befürchten ist, das dieses Gesetz einen Dammbruch die Zensur des Internets in Deutschland darstellen könnte.

Mich würde interessieren, wie Sie zu diesem Gesetzesvorhaben stehen und wie Sie als Jurist seine Grundgesetzkonformität, insbesondere in Bezug auf die Artikel 5 und 19, beurteilen.

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adams,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Kinderpornographie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen an Leib und Seele Wehrloser!

Der Kampf gegen Kinderpornographie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Zunehmend stellt sich das Problem der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet werden können. Deswegen ist die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ein wichtiges Thema, auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten kann dort selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit den entsprechenden Informationen.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Gleichzeitig weiß ich, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen noch effektiver als heute zu gestalten. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion Anfang Mai einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung mit konkreten Forderungen verabschiedet.

Zudem haben wir in den vergangenen Jahren die Herstellung, Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt.

Eine Zensur des Internets findet hierbei nicht statt. Zensur bedeutet, dass eine staatliche Behörde eine Veröffentlichung zulässt, aber ihren Inhalt beeinflusst und verändert. Dagegen wird beim Sperren der Kinderpornographie nichts beeinflusst oder verändert, sondern eine bestimmt Art von Veröffentlichung wegen ihrer Strafbarkeit von vornherein gesetzlich ausgeschlossen, unabhängig davon, auf welchen Verbreitungswegen das geschieht. Das ist nach Artikel 5 des Grundgesetzes zulässig. Denn das strafrechtliche Verbot, Kinderpornographie zu verbreiten, hat allein den Zweck, Kinder vor Missbrauch zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB