Frage von Udo R. • 21.09.2021
Halten Sie es für richtig, dass die Beschneidung von Jungen auch aus nicht-medizinischen Gründen erlaubt wurde?
Aktuell dürfen Eltern ihre männlichen Kinder auch aus nicht-medizinischen Gründen beschneiden lassen, es sei denn das Kindeswohl wird gefährdet. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt, muss die Beschneidung nicht von einem Arzt durchgeführt werden, eine von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen mit vergleichbarer Befähigung und besonderer Ausbildung genügt.
(siehe auch Bürgerliches Gesetzbuch § 1631d https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html )
Befürworter dieser Regelung argumentieren mit dem Sorgerecht der Eltern und der Religionsfreiheit der Eltern und des Kindes.
Kritiker argumentieren mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit.
Wie stehen sie zu diesem Thema?
Antwort ausstehend von Carina Beckmann Volt