wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zurecht weisen Sie auf die schwierige Abwägung bei der Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht hin. Unstreitig stellt ein Einstich in den Oberarm einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit einer Person gem. Art. 2 II GG dar. Ein solcher Eingriff kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Dafür kommt es auf die Gewichtung der widerstreitenden Interessen an, welche verhältnismäßig in Einklang gebracht werden müssen.
Eine Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 ist vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes ein angemessener Eingriff. Das Grundgesetz begründet auch eine Schutzpflicht des Staates für seine Bevölkerung, insbesondere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Damit wir alte Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Virus schützen, das Gesundheitssystem entlasten und gleichzeitig das alltägliche Leben so wenig wie möglich einschränken müssen, ist eine allgemeine Impfpflicht der richtige Weg.
Eine gesetzliche Pflicht zur Impfung wird keine Zwangsimpfungen legitimieren. Niemand möchte Menschen unter der Anwendung von körperlichem Zwang eine Spritze verabreichen. Daher sind auch ihre Bedenken hinsichtlich des Art. 1 GG unbegründet.
Bitte lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch sich und andere. Die Impfung ist unser solidarischer Weg aus der Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen,
Cansel Kiziltepe