Cansel Kiziltepe
Cansel Kiziltepe
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Frage von Susanne W. •

Sehr geehrte Frau Kiziltepe, wie stehen Sie zu Herstellung, Einsatz und Export von Gesichtserkennungstechnologie in Deutschland, der EU und weltweit?

MfG -Susanne W.

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Susanne W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennungstechnologie sehe ich äußerst kritisch. Diesen kritischen Blick teile ich mit vielen meiner SPD-Fraktionskolleg*innen.

Gleichwohl ist es unsere Aufgabe, für die Sicherheit von Bürger*innen im öffentlichen Raum Sorge zu tragen. Entsprechend haben wir uns in der Ampel-Koalition darauf verständigt, dass wir eine vorausschauende, jedoch stets evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik verfolgen.

Es ist für uns selbstverständlich, dass Eingriffe des Staates in die Grundrechte der Bürger*innen immer sehr gut begründet sein und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Gerade bei einem so grundrechtssensiblen Thema wie der Videoüberwachung gilt dies umso mehr.

Den öffentlichen Raum begreifen wir als einen solchen, in dem die Grundrechte der Bürger*innen gewährleistet werden müssen: Eine anlasslose Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung steht diesem Verständnis entgegen. Bürger*innen dürfen hier nicht dauerhaft den permanenten Abgleich des eigenen Gesichts mit polizeilichen Datenbanken befürchten müssen.

Auch dem Erfordernis einer evidenzbasierten Sicherheitspolitik wird eine solche Videoüberwachung nicht gerecht. Vielmehr werden Bürger*innen hier potenziell unter einen Generalverdacht gestellt.

Um eine dennoch auch vorausschauende Sicherheits- und Kriminalpolitik zu ermöglichen, ist es mir wichtig, Prävention, statt Intervention besonders in den Blick zu nehmen. Denn Videoüberwachung kann Straftaten kaum verhindern. Für Straftatenaufklärung hingegen kann sie in bestimmten Fällen zurate gezogen werden, weshalb eine die bürgernahe Präsenzpolizei ergänzende Videoüberwachung ohne automatische Gesichtserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden kann. Aber auch hier muss stets die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden.

Eine flächendeckende Videoüberwachung sowie den Einsatz biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehne ich jedoch ab. Dass wir uns auf diese Position auch in der Regierungskoalition einigen konnten, ist als großer Erfolg zu werten. Ich bin der Auffassung: Das Recht auf Anonymität und informationelle Selbstbestimmung sowie die Gewährleistung der Ausübung der Freiheitsrechte sind im öffentlichen Raum zu schützen.

Mit vielen freundlichen Grüßen

Cansel Kiziltepe