Frage an Cansel Kiziltepe von Helmut W. bezüglich Außenwirtschaft
Ich habe eien Frage zum geplanten Lieferkettengesetz:
Laut
https://www.change.org/p/unternehmerische-sorgfaltspflicht-per-gesetz-fairbylaw-ranaplaza/u/28548334
sind "die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten [...] für ein wirksames Gesetz", also gegen die Verwässerung durch das Wirtschaftsministerium.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Geschädigte bei Verstößen gegen das Gesetz in D klagen können, bei schweren Verstößen auch Haftstrafen möglich sind und langfristig auch Unternehmen ab 500 Beschäftigte in die Pflicht genommen werden? Also dass sich die Mehrheit im Bundestag durchsetzt?
Sehr geehrter Herr Weidner-Kim,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem Lieferkettengesetz ist uns als SPD zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil ein wichtiger Schritt gelungen: Wir verhindern zukünftig, dass Unternehmen sich hinter ihren Subunternehmen wegducken und ihrer sozialen Verantwortung entziehen können. Das ist auch dringend notwendig: Nur ein Fünftel aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kommt ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten entsprechend des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) nach. Wir sehen also, dass freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreicht. Mit dem Lieferkettengesetz verpflichten wir Unternehmen, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin zu überprüfen, so zum Beispiel in Bezug auf Kinderarbeit, Sklaverei oder die Vergiftung von Trinkwasser-Ressourcen. Ab 2023 gilt das Lieferkettengesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, nur ein Jahr später dann auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz dann also für 2900 deutsche Unternehmen. Als SPD haben wir uns für eine Einbeziehung von Unternehmen ab 500 statt 1000 Mitarbeitern eingesetzt – dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen.
Positiv ist aus unser Sicht jedoch, dass sich die Sorgfaltspflicht nicht nur auf den ersten Geschäftspartner im Ausland erstreckt, sondern auf alle Vorlieferanten – somit werden weit mehr als die 2900 Unternehmen ab 2024 in das Lieferkettengesetz einbezogen. Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung ist also trotz des fehlenden Einbezugs von Unternehmen ab 500 Mitarbeiten ein wichtiger Schritt, um Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung ihrer sozialen Verantwortung zu verpflichten.
Geschädigte, beispielsweise wehrlose Arbeitnehmer*innen, können sich künftig vor deutschen Gerichten vom DGB oder Nichtregierungsorganisationen vertreten lassen – das ist ein echter Durchbruch. Dennoch müssen die Strafen für Verstöße gegen das Lieferkettengesetz zukünftig noch verschärft werden – möglicherweise auch hinsichtlich Haftstrafen für Verantwortliche.
Für uns in der SPD-Bundestagfraktion ist klar: das Gesetzt darf im parlamentarischen Verfahren nicht durch die Union verwässert werden. Dafür werden meine Kolleg*innen und ich uns selbstverständlich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe