Cansel Kiziltepe
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Frage von Bastian E. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Bastian E. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Frau Kiziltepe,

Durch Corona sind viele Urlaube und Flüge im Zeitraum März bis heute storniert worden. Ich selbst hatte mit meiner Familie zwei Urlaube geplant.
Bis heute kämpfe ich erfolglos dagegen an, dadurch entstandene Kosten zurückzufordern, so wie viele andere Familien auch.

Die Firmen, v.a. die Airlines, verstecken sich hinter einer Gutscheinlösung und weigern sich, das Geld zurückzuzahlen. Dabei sind sie laut Artikel 8(1)(a) der EU Regulation (EC) No 261/2004 dazu verpflichtet, dies innerhalb von 7 Tagen zu tun. Ohne staatlichen Druck wird sich hier auch nichts tun, ein Rechtsstreit wäre den meisten Konsumenten zu anstrengend und zu kostenintensiv.

Wieso schützen Sie als Bundesregierung die großen Unternehmen wie die Lufthansa und subventionieren sie mit Milliardenbeträgen, schaffen es aber gleichzeitig nicht, einen absolut basalen, auf EU-Recht basierenden Rechtsanspruch Ihrer Wähler durchzusetzen? Gerade im Fall der Lufthansa wäre doch die Auszahlung an die vom Ausfall betroffenen Lufthansa-Kunden das Mindeste an Forderungen gewesen, was man im Rahmen der Staatshilfe hätte vereinbaren können.

Um es mit den Worten Nicholas Talebs zu sagen: "You don't bail out companies, you bail out individuals."
Gerade von der SPD hätte ich mir hier (mal wieder) mehr erwartet.

Schöne Grüße

B. E.

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eichler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die staatlichen Investitionsmaßnahmen von neun Milliarden Euro zur Rettung des Lufthansa-Konzerns waren notwendig und richtig. Der Lufthansa-Konzern, mit seinen 138.000 Mitarbeiter*innen ist für die deutsche Luftfahrt mit ihren globalen Flugrouten unverzichtbarer Teil des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Als SPD-Fraktion kämpfen wir um jeden Arbeitsplatz und wollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern, damit wir weiterhin volkswirtschaftlich zukunftsfähig bleiben. Würden wir nicht versuchen, große Unternehmen zu unterstützen, damit sie auch nach der Krise noch wettbewerbsfähig sind, hätte das erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und damit auch auf die Verbraucher*innen.

Die Corona-Krise stellt Verbraucher*innen vor zusätzliche Herausforderungen. Viele Anbieter*innen haben darauf reagiert und ermöglichen Umbuchungen oder Stornierungen. Wenn Ihr Anbieter auf die von Ihnen geforderte Erstattung abweisend reagiert hat, darf ich Sie auf die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) verweisen. Für Verbraucher*innen ist das Schlichtungsverfahren gemäß den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kostenfrei. Dort können Sie, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, einen Schlichtungsantrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe