Cansel Kiziltepe
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Frage von Melanie B. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Enkel, wenn Sie wissentlich Völkerrecht, das Pariser Klimaschutz-Abkommen, verletzen!

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Dr. M. B.,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich am 03. September 2020 gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion für das Kohleausstiegsgesetz gestimmt habe.

Eine Wende in der Energiepolitik ist dringend notwendig. Als Sozialdemokratin bedeutet das für mich: eine ökologische und sozial nachhaltige Transformation in Deutschland und Europa, die die Herausforderungen des Strukturwandels anpackt. Das Gesetz sieht beim Ausstieg daher ständige Überprüfungen vor, um die Ziele und Maßnahmen anpassen zu können, wenn es erforderlich ist. Damit folgen wir auch der Empfehlung der Kommission für Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung und ein Ausstieg vor 2038 ist im Rahmen des beschlossenen Gesetzes auch noch möglich. Geprüft wird, welche Kraftwerke überhaupt noch eine Relevanz für die Energieversorgung aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass Kraftwerke nicht länger als notwendig betrieben werden. Nach Richtlinien der EU dürfen Kohle-Bergwerke ohnehin bereits seit Anfang letzten Jahres keine Subventionen mehr von der Bundesregierung erhalten. Ab 2025 ist es EU-Ländern verboten, Subventionen für Kohlekraftwerke im Rahmen von Kapazitätsmechanismen bereitzustellen - im Vordergrund des Kohleausstiegs stehen eindeutig erneuerbare und nachhaltige Ressourcen, die wir auf einen Anteil von 65% bis zum Jahr 2030 gesetzlich festgeschrieben haben.

Die Entschädigungszahlungen an RWE und LAEG verteilen sich etwa auf 15 Jahre - jeweils an den Stilllegungen orientiert – und dienen so der rechtssicheren Ausgestaltung der Energiewende. Wir vermeiden Versorgungsunsicherheit und verhindern zusätzliche Belastungen für Verbraucher*innen bei den Energiepreisen und schützen die Beschäftigten. Der Strukturwandel stellt uns vor große Herausforderungen, hier müssen wir planbar und vorausschauend handeln.

Für mich als Sozialdemokratin ist aber auch klar, dass die sozial und ökologisch nachhaltige Transformation unserer Wirtschaft auch über das Kohleausstiegsgesetz hinaus weiter vorangetrieben werden muss. Den entscheidenden ersten Schritt sind wir mit dem Kohleausstiegsgesetz gegangen.

Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe