Frage an Cansel Kiziltepe von Lena M. bezüglich Energie
Liebe Frau Kiziltepe,
ich habe zwei Fragen an Sie, die ich Sie bitte gesondert zu beantworten.
Am 25.05.2020 ist die Öffentliche Anhörung "Kohleausstiegsgesetz".
Werden Sie mittragen, dass Konzerne wie RWE, durch privatrechliche Verträge geschützt (wie in einer Stellungnahme des Bundesrates gefordert), noch nach 2038 in Deutschland Braunkohle fördern und/oder verstromen können?
Und werden Sie es zulassen, dass Kohle als "versorgungsrelevant" eingestuft wird?
Dies würde bedeuten, dass die Bundesregierung und Sie, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den deutschen Bürger*innen sowie der Weltgemeinschaft gegenüber, nicht nachkommen.
Ich bitte Sie, Ihre Fraktion darauf hinzuweisen, dass Klimaschutz viele Chancen enthält. Für unsere Wirtschaft nach der Pandemie und unsere Kinder sowie die Biodiversität dieses Planetens.
Danke und beste Grüße,
L. M.
Liebe Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine ökologische und sozial nachhaltige Modernisierung in Deutschland und Europa ein. Eine Wende in der Energiepolitik ist dringend notwendig, um Nachhaltigkeit weiter zu fördern und die deutschen Ziele im Rahmen des Pariser Klima-Übereinkommens zu erfüllen. Einen wesentlichen Bestandteil in diesem Prozess stellt insbesondere die Dekarbonisierung in der Energiewirtschaft dar. Mit dem Kohleausstieg werden wir einen ersten wichtigen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leisten und gleichzeitig ein entsprechendes internationales Signal senden.
Für ein Ende der Kohleverstromung und -förderung liegt inzwischen bereits ein konkreter Gesetzesentwurf vor, welcher einen wichtigen Schritt für den ökologischen und industriellen Wandel darstellt. Am 6. März hat der Bundestag die Beratungen über diesen Entwurf und einen Ausstieg aus der Kohleenergie bis zum Jahr 2038 aufgenommen. In dieser Sitzung wurden viele, auch kontroverse Aspekte des geplanten Gesetzes diskutiert. Im weiteren parlamentarischen Verfahren gilt es nun, die geäußerten Kritikpunkte sowie die Anmerkungen von Expert*innen und Sachverständigen zu berücksichtigen.
Der ebenfalls wichtige Aspekt der Versorgungssicherheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft am 25. Mai ausführlich besprochen. Der Gesetzesentwurf sieht hierbei vor, durch zusätzliche sogenannte Checkpoints bereits vor dem Jahr 2038 in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, welche Kraftwerke zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch eine Relevanz für die Energieversorgung aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass Kraftwerke nicht länger als notwendig betrieben werden - denn im Vordergrund des Kohleausstiegs stehen eindeutig erneuerbare und nachhaltige Ressourcen.
Gleichzeitig wäre somit auch denkbar, den Kohleausstieg bereits im Jahr 2035 zu realisieren. Dieses Vorgehen wird auch von der SPD-Umweltministerin Svenja Schulze begrüßt, die den verbindlichen Ausstieg Deutschlands aus der Kohlekraft lobte und als wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele bezeichnete.
Für mich als Sozialdemokratin ist klar, dass die sozial und ökologisch nachhaltige Transformation unserer Energiewirtschaft weiter vorangetrieben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe